Das Recht ist auf Seiten von Kupferberg
Autor: Jürgen Gärtner
Dörnhof, Mittwoch, 31. Oktober 2018
Der Freistaat hat Kommunen die Möglichkeit eröffnet, Photovoltaikanlage auf Ackerflächen zu errichten. Diese Chance nutzt die Stadt.
Udo Petzoldt ist überzeugt, dass die Stadt Kupferberg mit der Genehmigung der Photovoltaik-Anlage bei Dörnhof einen Präzedenzfall geschaffen hat. Seit Monaten kämpft er gegen die Pläne. Doch jetzt, so befürchtet er, werden weitere Anlagen in der Region folgen. In seinen Augen habe der Stadtrat die Bedenken der Bürger in seiner Sitzung vor knapp zwei Wochen "sehr oberflächig abgehandelt".
Petzoldt wohnt etwa zwei Kilometer von dem Gebiet entfernt im Wirsberger Ortsteil Birkenhof. Er befürchtet, dass durch Projekte wie das in seiner Nachbarschaft das Landschaftsbild verschandelt wird. Dass Natur und Tiere leiden. "Ich habe hier schützenswerte Vögel wie den Milan und den Schwarzstorch gesehen", sagt er und befürchtet, dass das nach dem Bau der Vergangenheit angehören wird.
Er verweist auf den Regionalplan Oberfranken Ost. Darin heißt es unter anderem: "Unter besonderer Berücksichtigung der Verhältnisse in der Region sollen auch Flächen mit ungünstigen Erzeugungsbedingungen vorwiegend der landwirtschaftlichen Nutzung vorbehalten bleiben." Und weiter werde festgestellt, dass auch "der Eingriff durch die Photovoltaikanlage nicht von zu vernachlässigendem Gewicht" sei.
Das ist Wasser auf den Mühlen von Petzoldt. "Es ist den Leuten bewusst, dass man hier in die Landschaft eingreift, obwohl es im Regionalplan explizit heißt, dass man mit diesen Ländereien besonders vorsichtig umgehen soll." Petzoldt wünscht sich, wenn das Projekt nicht verhindert werden kann, dass künftig eine umfassende Koordinierung solcher Vorhaben stattfindet.
Neue Regelung seit 2017
Dass das nicht möglich ist betont Landrat Klaus Peter Söllner. Er verweist darauf, dass am 7. März 2017 die Staatsregierung die Verordnung über Gebote für Photovoltaik-Freiflächenanlagen beschlossen hat. Darin wurden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, dass sich Photovoltaik-Projekte auf Acker- und Grünlandflächen in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten errichtet werden können.
Ohne diese sogenannte Länderöffnungsklausel wären solche Anlagen nur auf versiegeltem Grund, Konversionsflächen, Seitenrandstreifen (110 Meter) entlang Autobahnen und Schienenwegen und Flächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben förderfähig.
Nach der Einführung der Länderöffnungsklausel liegt es einzig im Ermessen der Kommunen, welche Flächen sie als Standorte für Photovoltaik-Anlagen freigeben, sofern es sich nicht um ein Areal mit Schutzstatus (zum Beispiel ein Naturschutzgebiet) handelt. "Die kommunale Selbstverwaltung ist das höchste Gut", so Klaus Peter Söllner.