Das Baden ist wieder erlaubt
Autor: Dieter Hübner
Trebgast, Mittwoch, 10. Juni 2020
Das Gremium hatte schon entschieden, sich dem Verbot zu fügen, da änderte ein Anruf aus Kulmbach alles.
Der interessanteste Punkt der jüngsten Gemeinderatssitzung war der letzte auf der Tagesordnung: die Öffnung des Badesees 2020. Eine Dreiviertelstunde diskutierte das Gremium - und drehte sich bei der Suche nach einer Lösung für die Frage, ob und in welcher Form bei den derzeit gültigen Sonderbestimmungen ein Badebetrieb möglich ist, mehrfach im Kreise.
Tags darauf dann machte ein Anruf aus dem Landratsamt alles hinfällig, worüber man sich im Rathaus die Köpfe zerbrochen hatte: Das Badeverbot für den Trebgaster Badesee ist aufgehoben. Die Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden, die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Ein Badeaufsicht wird nicht gestellt, der Eintritt ist frei.
Dabei hatte es zunächst ganz anders ausgesehen. Das Fazit von Bürgermeister Herwig Neumann (CSU/NWG) nach der Diskussion im Gremiuim: In Trebgast bleibt es beim Status quo, das heißt, es bleibt erst einmal alles so, wie es derzeit ist. Besucher können demnach weiter den Rundweg um den See benutzen und anschließend auf der Eingangsterrasse Kaffee und Torte genießen, für die Kinder ist der Spielplatz geöffnet. Bis neue Informationen vorlägen, müsse das bestehende Badeverbot aufrechterhalten bleiben, die Fun-Arena bleibe gesperrt.
Neumann appellierte an alle, das Badeverbot zu befolgen. Er verwies darauf, dass zum einen bei Kontrollen 150 Euro Strafe fällig werden. "Außerdem müssen wir damit rechnen, dass bei Nichtbeachtung die Rechtsaufsicht den gesamten Seebereich sperren kann. Das wäre dann der Super-Gau."
Ausgangspunkt war eine Info-Veranstaltung für die Bürgermeister im Landratsamt. Die Staatsregierung hatte ab 8. Juni den Betrieb in Freibädern und Badeseen unter Einhaltung strenger Vorschriften erlaubt. Daraufhin war im Landkreis nur das Freibad Kulmbach geöffnet. Dazu wurde von den Stadtwerken ein komplettes Hygienekonzept erstellt.
Platz ist genug da
Das war für andere Kommunen nur auf den ersten Blick befriedigend, denn besonders bei den Betreibern der Naturseen in Marktschorgast, Rugendorf und Trebgast rauchten die Köpfe, wie sie das organisatorisch, personell und finanziell überhaupt bewältigen können.
Räumlich gesehen - für eine Person müssen 20 Quadratmeter zur Verfügung stehen - gibt es in Trebgast selbst bei 3000 Besuchern kein Problem. Anders sieht das bei weiteren Auflagen aus: Jeder Besucher muss zahlen- und datenmäßig erfasst werden (Name, Adresse, Telefonnummer). Diese Aufzeichnungen müssen 30 Tage aufbewahrt werden. Es muss ein separater Ein- und Ausgang vorhanden sein. Am Eingang muss mindestens 1,50 Meter Abstand eingehalten werden, zusätzlich muss der vordere Eingangsbereich bei Temperaturen um 30 Grad beschattet werden. Kinder unter 14 Jahren haben ohne Begleitung keinen Zutritt. Die Toiletten und die Einstiegshilfen um den See müssen mindestens dreimal am Tag gereinigt und desinfiziert werden. Ein Bootsverleih ist nicht möglich.