Corona: Was man im Landkreis Kulmbach jetzt wissen muss
Autor: Katrin Geyer
Kulmbach, Freitag, 16. Oktober 2020
Im Freistaat gilt ab Samstag die Ampel-Regelung. Was das bedeutet - und wie die Behörden in Kulmbach reagieren.
Die Zahl der mit dem Corona-Virus infizierten Menschen steigt in ganz Deutschland. Auch der Landkreis Kulmbach macht da keine Ausnahme. Allein am Donnerstag waren hier 13 neue Fälle gemeldet worden - eine Nachricht, die bei den Verantwortlichen im Landratsamt für etliche Aufregung sorgte. Zwar setzte sich dieser Trend gestern glücklicherweise nicht fort. Aber die Behörden sind wachsam. Bei einem Pressegespräch am Freitag erläuterten Landrat Klaus Peter Söllner, Oliver Hempfling, der dem Krisenstab vorsteht, sowie die Amtsärztin Camelia Fiedler, worauf es in der Region nun ankommt. Bayernweit gilt ab Samstag eine sogenannte Ampelregelung. Was hat man sich darunter vorzustellen? Derzeit kennt man drei verschiedene Gefährdungsstufen und daraus resultierend verschiedene Beschränkungen beziehungsweise Anordnungen für das öffentliche und private Leben. Jeder Stufe liegt ein sogenannter Sieben-Tage-Inzidenzwert zugrunde (siehe nebenstehende Grafik). Das ist eine Kennziffer, die sich ergibt, wenn man die Neu-Erkrankungen einer Woche in einer bestimmten Region hochrechnet auf eine Einwohnerzahl von 100 000. Dieser Inzidenzwert macht es möglich, das Infektionsgeschehen in unterschiedlich besiedelten Regionen zu vergleichen. Was ist, wenn die Ampel Grün zeigt? Die Ampel zeigt Grün, wenn der Sieben-Tage-Inzidenzwert unter 35 liegt. Dann dürfen sich, wie schon bisher, zehn Personen oder Mitglieder zweier Haushalte im öffentlichen Raum treffen. Veranstaltungen sind in geschlossenen Räumen mit 100 Teilnehmern, im Freien mit 200 Teilnehmern möglich. Für Kultur, Sport, Gottesdienste und Versammlungen gelten Spezialregelungen. Eine Maskenpflicht besteht im ÖPNV, in Schulen, Krankenhäusern und Gastronomie und so weiter, oder wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann. Was ist, wenn die Ampel Gelb zeigt? Bei einem Sieben-Tage-Inzidenzwert von mehr als 35 zeigt die Ampel Gelb. Private Feiern und Kontakte werden dann auf maximal zehn Personen oder zwei Haushalte beschränkt. Ab 23 Uhr gilt in der Gastronomie die Sperrstunde, ein Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen sowie ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen. Überall dort, wo Menschen dichter oder länger zusammenkommen, ist eine Maske Pflicht. Was ist, wenn die Ampel Rot zeigt? Die höchste Alarmstufe tritt ein, wenn der Sieben-Tage-Inzidenz-Wert auf über 50 steigt. Dann werden private Feiern und Kontakte auf maximal fünf Personen oder zwei Haushalte begrenzt. Sperrstunde, Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen und Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen gelten ab 22 Uhr. Bei allen Stufen gilt: Je nach örtlichen Gegebenheiten sind weitere Verfügungen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde möglich. Immer wieder kommt die Maskenpflicht ins Spiel. Welche Bedeutung hat die sogenannte Alltagsmaske? "Die Maske ist essenziell für die Bekämpfung von Corona", sagt Oliver Hempfling vom Landratsamt. Natürlich sei die Maske für den einen oder anderen unangenehm. "Aber sie hilft, andere zu schützen." Im Landratsamt kennt man sehr wohl die Maskenverweigerer und jene, die sich auf ein vermeintliches Grundrecht berufen, keine Maske tragen zu müssen. "Aber", so Hempfling, "es gibt kein Grundrecht, andere zu gefährden".
Gesundheitsamtsleiterin Camelia Fiedler macht zudem deutlich, dass ein Attest, das von der Maskenpflicht befreit, immer eine genaue medizinische Diagnose enthalten müsse. Das jemand die Maske als unangenehm empfinde oder schlecht Luft bekomme, reiche als Begründung nicht aus. Gesichtsvisiere aus Kunststoff seien im Übrigen in aller Regel nicht als Schutz zugelassen. Warum sind die Zahlen im Kreis Kulmbach am Donnerstag so in die Höhe geschnellt und welche Konsequenzen hat das? Nach Auskunft des Landratsamtes gibt es - anders als bei einem großen Ausbruchsgeschehen im September - keinen genau einzugrenzenden Infektionsherd. Von den positiv Getesteten hatten sich fünf Personen freiwillig (aus beruflichen Gründen oder nach einer Reise) dem Test unterzogen. Drei waren jeweils Kontaktpersonen einer einzigen positiv getesteten Person, die nicht aus dem Landkreis kommt. Die übrigen positiven Fälle waren gewissermaßen Zufallstreffer ohne Verbindung zueinander.
Genau das allerdings macht es schwierig, das Ausbreitungsgeschehen zu überblicken und gezielt zu bekämpfen. Für die Mitarbeiter im Gesundheitsamt bedeutet dies eine Menge Arbeit, weil zum Teil mehrfach telefonisch nachgefragt werden muss, um alle Kontaktpersonen zu ermitteln. Alle positiv Getesteten haben keine oder leichte Symptome. Niemand musste bis jetzt im Krankenhaus behandelt werden.
Die Gesamtzahl der nachgewiesenen Covid-19-Infektionen beträgt zum jetzigen Zeitpunkt 343. Von diesen Fällen gelten inzwischen 311 wieder als genesen. Unter Berücksichtigung der elf Verstorbenen liegt die Anzahl der aktuell im Landkreis infizierten Personen bei 21, der Sieben-Tage-Inzidenz-Wert beträgt demnach 25,15 (siehe auch nebenstehenden Artikel). Einschließlich der aktuell infizierten Personen befinden sich derzeit 218 Landkreisbürger in Quarantäne. Am Samstag hätte die Ausbildungsmesse stattfinden sollen. Sie wurde abgesagt. Gibt es einen Ersatz? Wie Michael Pfitzner vom Arbeitskreis Schule-Wirtschaft erläutert, gibt es statt der Ausbildungsmesse eine "Ausbildungsmesse vor Ort". Junge Leute und ihre Eltern haben - wie bereits ausführlich berichtet - die die Möglichkeit, sich in insgesamt 54 Unternehmen im kleinen Kreis über berufliche Ausbildungsmöglichkeiten zu informieren. In allen Unternehmen gilt ein Hygienekonzept. Demnächst stehen der Volkstrauertag und Allerheiligen an - Anlässe, bei denen traditionsgemäß viele Menschen zusammenkommen. Wie wird das in diesem Jahr gehandhabt? Landrat Klaus Peter Söllner zufolge ist derzeit in Bayern eine Verordnung in Vorbereitung, die das genaue Vorgehen regeln soll. Sofern die Sieben-Tage-Inzidenz den Wert von 35 nicht überschreitet, sind Veranstaltungen mit bis zu 200 Teilnehmern möglich. Denkbar sei, so der Landrat, dass man insbesondere für die in Gebieten mit katholischer Bevölkerung sehr bedeutsamen Friedhofsumgänge zu Allerheiligen Sonderregelungen treffe. Das werde sich in den nächsten Tagen entscheiden.
Allerdings sei dabei immer zu berücksichtigen, dass es lokale Entwicklungen nötig machen können, dennoch gewisse Beschränkungen zu treffen oder Veranstaltungen ganz abzusagen.