Corona in Kulmbach: Es gibt ein weiteres Todesopfer
Autor: Katrin Geyer
Kulmbach, Freitag, 11. Dezember 2020
Corona bleibt auch in Kulmbach ein Problem. Es gibt erhebliche Einschränkungen. Was man jetzt wissen muss:
Zwar steigen im Landkreis Kulmbach die Corona-Zahlen nicht so dramatisch wie woanders. Zur Entwarnung sieht man im Landratsamt aber keinen Anlass. "Das Infektionsgeschehen bleibt weiter dynamisch", so Landrat Klaus Peter Söllner gestern bei einer Pressekonferenz. "Deutlich runter kommen auch wir nicht." Deutschlandweit entwickle sich Corona besorgniserregend, so Söllner. Erstmals seien am Freitag rund 30 000 Neuinfektionen gemeldet worden. Ein Ende sei nicht in Sicht, ein verschärfter Lockdown zeichne sich ab.
Bayernweit gilt seit Mittwoch wieder der Katastrophenfall. Deshalb hat auch im Landkreis Kulmbach die Führungsgruppe unter der Leitung von Oliver Hempfling wieder ihre Arbeit aufgenommen.
Wie ist aktuell die Situation in Kulmbach?
Am gestrigen Freitag wurden 26 weitere positive Corona-Fälle bestätigt. Insgesamt sind damit derzeit im Landkreis 141 Personen infiziert. 90 dieser Fälle fallen in die letzten sieben Tage, so dass der Sieben-Tage-Inzidenzwert bei 125,76 liegt. 685 Menschen befinden sich zur Zeit in Quarantäne. Mittlerweile ist, wie das Landratsamt mitteilt, eine 71-jährige Frau im Klinikum gestorben, die mit dem Virus infiziert war - der 14. Todesfall seit Ausbruch der Pandemie.
Am Mittwoch ist die 10. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) in Kraft betreten. Was muss man dazu unbedingt wissen?
De facto gilt eine Ausgangsbeschränkung: Das Verlassen der Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Zu diesen Gründen zählen unter anderem der Gang zur Arbeit, zum Arzt und zum Lebensmittelgeschäft oder die Gassirunde mit dem Hund. Auch der Besuch eines anderen Hausstandes ist möglich, sofern dabei die Gesamtzahl von fünf Personen (ausgenommen Kinder bis 14 Jahre) nicht überschritten wird.
Steigt in einer Region der Sieben-Tage-Inzidenzwert auf über 200, gilt eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr mit nur wenigen Ausnahmen. Bei einem Sieben-Tage-Inzidenzwert von über 300 muss die jeweilige Kreisverwaltungsbehörde unverzüglich weitergehende Anordnungen treffen.
Zudem gilt seit Mittwoch landesweit ein generelles Alkoholverbot im öffentlichen Raum.
Zur Zeit wird viel über Impfzentren diskutiert. Ein solches entsteht auch in Kulmbach. Was genau ist dort geplant?
Marcel Hocquel von der Führungsgruppe berichtet, dass das Impfzentrum im vierten Obergeschoss des "fritz"-Einkaufszentrums eingerichtet wird. Derzeit sind BRK und THW damit beschäftigt, die große Fläche den Anforderungen entsprechend aufzuteilen. Ab Montag soll es dann an die IT-Ausstattung gehen. Unter anderem wird das Impfzentrum mit einer Software ausgestattet, die eine Schnittstelle zum RKI (Robert-Koch-Institut) besitzt. Am 15. Dezember soll das Impfzentrum einsatzbereit sein.
Manche Menschen nutzen statt einer Stoffmaske eine aus Kunststoff. Ist das erlaubt?
Bisher waren bestimmte Klarsichtmasken, die die Atemluft nach unten ableiten, erlaubt. Ab dem 14. Dezember sind die aber nicht mehr zugelassen. Camelia Fiedler, Leiterin des Gesundheitsamtes: "Erlaubt sind dann nur noch eng anliegende, textile Masken, die Mund und Nase bedecken." Der Grund: Die Klarsichtmasken verhindern nicht ganz, dass sich Aerosole im Raum verteilen.
Man sagt immer, frische Luft helfe, die Ausbreitung des Virus einzudämmen, und man rät den Menschen zum regelmäßigen Lüften. Warum gibt es jetzt in der Kulmbacher Innenstadt eine relativ große Zone, in der im Freien Maskenpflicht besteht?
In einer Innenstadt kann es immer zu Begegnungen kommen - auch wenn eher wenig los ist. Deswegen hat man eine generelle Maskenpflicht verhängt, heißt es aus dem Landratsamt.
Wann werden in Kulmbach Schnelltests möglich sein?
Die Vorbereitungen dafür laufen bereits. Allerdings sind noch einige organisatorsche Herausforderungen zu meistern. Während beim bislang üblichen PCR-Test die Testpersonen zügig durch die Abstrichstelle in der Flessastraße geschleust werden, müssen sie beim Schnelltest im Gebäude warten, um nach 15 bis 20 Minuten das Ergebnis zu bekommen. Wo sie sich solange aufhalten können, ohne in Kontakt mit anderen Menschen zu kommen, muss noch geklärt werden.
Sind die bislang üblichen PCR-Tests dann weiterhin möglich?
In der Abstrichstelle wird es auch weiterhin die kostenlosen sogenannten Jedermann-Tests geben. Die Anmeldung dazu ist wie bisher über die Internet-Seite des Landratsamtes Kulmbach, Stichwort "Corona", möglich. Am 21., 22. und 23. Dezember ist die Abstrichstelle geöffnet, vom 24. bis zum 27. Dezember ist sie geschlossen. Danach wird der Betrieb wieder aufgenommen. Auch an Silvester bleibt die Abstrichstelle geschlossen.
Wie ist aktuell die Situation im Klinikum Kulmbach?
Geschäftsführerin Brigitte Angermann zufolge werden derzeit im Klinikum Kulmbach 16 Corona-Patienten behandelt, davon drei auf der Intensivstation. In den letzten Tagen ist eine Patientin gestorben. Nach wie vor sei ein geordneter Betrieb möglich.
Was muss man wissen, wenn man einen Angehörigen in einem Alten- oder Pflegeheim hat?
Die aktuelle Version der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung schreibt vor, dass dass Personal in Altenheimen und ähnlichen Einrichtungen zweimal wöchentlich getestet werden muss. Organisiert wird das von den Heimen in eigener Verantwortung. Das BRK arbeitet derzeit an einem Konzept zur Testung aller Mitarbeiter. Das Landratsamt ist bereit, bei Bedarf alle Heimträger zu unterstützen.
Besucher müssen dem Heim einen negativen Test vorweisen. Ein Schnelltest darf dabei höchstens 48 Stunden alt sein, bei einem PCR-Test darf der Abstrich höchstens drei Tage alt sein.