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Bunker-Mann: Staatsanwalt fordert über fünf Jahre Haft


Autor: Jürgen Gärtner

Himmelkron, Mittwoch, 26. August 2015

Fünf Jahre und sechs Monate Haft hat der Staatsanwalt für den Himmelkroner Bunker-Mann gefordert. Er wirft dem 36-Jährigen Untreue in 23 Fällen in Tateinheit mit Verstößen gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz sowie gegen das Betäubungsmittelgesetz vor.
Am Mittwoch hielten Staatsanwalt und Verteidiger ihre Plädoyers. Foto: Archiv/Stephan Tiroch


Mit den Plädoyers ist der Prozess gegen den als Bunker-Mann bekannt gewordenen Himmelkroner in die letzte Phase gegangen.

Der Verteidiger des Angeklagten hält dagegen eine Haftstrafe von vier Jahren für ausreichend. Er begründet das vor allem mit dem "wohlgeordneten Leben" seines Mandanten, der bis zu seinem 32. Lebensjahr nicht einmal einen Strafzettel erhalten habe. Erst mit der Hausrenovierung und dem Bau des Bunkers seien dem Angeklagten die Kosten aus dem Ruder gelaufen - und er auf den falschen Weg geraten.

Ein ausführlicher Bericht folgt.