Brutale Schläge beim Altstadtfest
Autor: Stephan-Herbert Fuchs
Kulmbach, Dienstag, 11. Juli 2017
Eine Schlägerei aus dem vergangenen Jahr hatte ein Nachspiel vor Gericht. Der Angeklagte wurde freigesprochen, die Tat konnte ihm nicht nachgewiesen werden.
Stundenlang wurde an zwei Tagen verhandelt, 17 Zeugen wurden vernommen, doch am Ende konnte kein Tatnachweis geführt werden. Die brutalen Schläge vom Altstadtfest 2016 werden wohl nie mehr aufgeklärt werden. Der ursprünglich angeklagte 28-jährige Mann aus Kulmbach wurde am jetzigen zweiten Verhandlungstag vom Vorwurf der Körperverletzung in zwei Fällen freigesprochen.
Das Altstadtfest 2016 war am frühen Morgen des 3. Juli kurz vor fünf Uhr eskaliert. Zwischen Dr.-Stammberger-Halle und einer benachbarten Kneipe trafen zwei Gruppen aufeinander und gerieten offensichtlich alkoholbedingt in Streit. Dabei wurden zuerst ein 33-Jähriger, danach ein 21-Jähriger brutal k.o. geschlagen. Einer der beiden wurde bewusstlos und musste mit dem Rettungswagen ins Klinikum gebracht werden. Beide Opfer erlitten unter anderem Gehirnerschütterungen, einer der beiden leidet noch heute unter Spätfolgen der Tat.
Widersprüchliche Aussagen
Der Angeklagte hatte zwar von Anfang an eingeräumt, dass er zwar vor Ort war, aber nichts mit der Schlägerei zu tun habe. Die folgende Beweisaufnahme gestaltete sich vor allem deshalb so schwierig, weil viele Zeugenaussagen im Widerspruch zueinander standen. Außerdem hatte es nur einen einzigen Zeugen, den Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstleisters, gegeben, der den Angeklagten als den Schläger ausmachte. Allerdings gab es gerade in der Aussage dieses Mannes die größten Widersprüche."Letztlich ist das Geschehen relativ offen", sagte Staatsanwalt Roland Köhler in seinem Plädoyer. Sein ernüchterndes Fazit lautete auch: "Die Aussagen der Zeugen haben wenig bis nichts ergeben." Konkrete Beweise für die Täterschaft des Angeklagten gebe es nicht, weitere Beweismittel stünden nicht zur Verfügung, so dass der Angeklagte freizusprechen ist.
Eine Falschaussage?
Die gleiche Auffassung vertrat Verteidiger Karsten Schieseck aus Bayreuth. Seine Kritik entzündete sich an dem umstrittenen Hauptbelastungszeugen von der Sicherheitsfirma, dem der Rechtsanwalt unverblümt vorwarf, dass er sich lediglich in den Vordergrund spielen und wichtig machen wollte. Ausgerechnet auf diese Angaben habe die Anklage gegen seinen Mandanten beruht.Schieseck ging sogar soweit, dem Zeugen eine Falschaussage vorzuwerfen. Er regte deshalb strafrechtliche Konsequenzen gegen den Zeugen an.