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Brummifahrer zwingt Stadtsteinacher Polizeiauto aufs Bankett


Autor: Stephan-Herbert Fuchs

Stadtsteinach, Donnerstag, 19. Februar 2015

Ein Brummifahrer hatte bei Stadtsteinach an einer unübersichtlichen Stelle einen Sattelzug überholt. Ein entgegenkommendes Polizeiauto musste aufs Bankett ausweichen. Vor Gericht zog er seinen Einspruch gegen einen Strafbefehl über 2000 Euro zurück - und stand plötzlich ohne Führerschein da.
Ausgerechnet ein Polizeiauto kam einem Brummifahrer entgegen, als er an einer unübersichtlichen Stelle einen Sattelzug überholte. Der Beamte musste ausweichen, der 61-Jährige gestern vor Gericht erscheinen. Symbolbild: dpa


Das war knapp: Am 12. September des vergangenen Jahres gegen 9.45 Uhr überholte der Fahrer eines Sattelschleppers auf der Bundesstraße 303 in Höhe des Stadtsteinacher Stadtteils Ziegelhütte einen anderen Sattelschlepper. Er tat dies genau dort, wo der Fahrbahnverlauf recht unübersichtlich und kurvig ist und verursachte beinahe einen Zusammenstoß.

Gestern musste sich der 61-jährige Brummifahrer aus Neutraubling bei Regensburg wegen einer fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung vor dem Kulmbacher Amtsgericht verantworten.


Dreimonatiges Fahrverbot


Tatsächlich wäre es beinahe zum Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Auto gekommen. Das Fahrzeug musste ausweichen und kam im Bankett zum Stehen. Pech für den Lasterfahrer: Es war nicht irgendein Wagen, der da entgegenkam, sondern ein Polizeifahrzeug, besetzt mit zwei Beamten und einer Praktikantin.

Die Beamten fackelten nicht lange, kehrten um und verfolgten den Sattelzug, der Fensterrahmen aus Aluminium geladen hatte. Kurz vor Wirsberg hielten sie den Brummi auf einem Parkplatz parallel zur Fahrbahn an, führten die routinemäßigen Kontrollen durch und baten den Fahrer auf die Dienststelle nach Stadtsteinach.

Ergebnis waren ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft über 40 Tagessätze zu jeweils 50 Euro (2000 Euro) und ein dreimonatiges Fahrverbot.


Den Kollegen angeschrien


Dagegen legte der Mann Einspruch ein, und so fand vor dem Amtsgericht eine mündliche Verhandlung statt. Nun hatte der angeklagte Brummi-Fahrer Gelegenheit, seine Sicht der Dinge zu schildern - und die wichen von der Schilderung der Beamten in vielen Kleinigkeiten ab. So stritt man sich über die genaue Stelle des Überholvorgangs, über das Wetter damals und darüber, ob die Beamten tatsächlich auf dem Bankett zum Stehen kamen.

"Ich bin mir ganz sicher, dass das Polizeifahrzeug nicht ins Bankett gefahren ist", sagte der Brummifahrer. "Wir mussten auf das Bankett ausweichen, sonst hätte es einen Frontalzusammenstoß gegeben", sagte dagegen der Polizist, der auf dem Beifahrersitz saß. "Pass auf", habe er reflexartig seinen Kollegen angeschrien, so erschrocken sei er damals von dem gefährlichen Manöver des Brummi-Lenkers.

Auch an seinem Kollegen, den er überholt hatte, ließ der Angeklagte kein gutes Haar. "Er ist extrem langsam vor mir rausgezogen. Man könnte auch sagen, ich bin behindert worden", sagte der Beschuldigte.


Brummifahrer räumt Riesenfehler ein


Später habe er die Beamten gefragt, ob sie überhaupt abbremsen mussten, doch eine klare Antwort habe er von den Polizisten nicht erhalten.

Ein wenig klein bei hatte der Angeklagte damals aber anscheinend doch gegeben. Er sei sichtlich erschrocken gewesen und habe spontan gesagt, das sei jetzt ein Riesenfehler gewesen, so einer der Beamten auf die Frage nach der ersten Reaktion des Brummifahrers. Auch vor Gericht gab der Angeklagte zu: "Es war schon knapp, ich würde das nicht mehr machen."

Nach langem hin und her, nach einer ausführlichen Begutachtung der Beweisfotos und nach Gesprächen hinter verschlossenen Türen zwischen Richterin Sieglinde Tettmann, Staatsanwältin Dominique Amend und Verteidiger Andreas Piel nahm der Angeklagte seinen Einspruch zurück. Das bedeutet im Klartext: es bleibt beim Strafbefehl 2000 Euro.

Doch damit nicht genug. Die Rücknahme des Strafbefehls bedeutet auch, dass es beim dreimonatigen Fahrverbot bleibt, und zwar ab sofort.


Aus allen Wolken gefallen


Der Angeklagte fiel aus allen Wolken, als er realisierte, dass er nun nicht mehr nach Hause nach Neutraubling fahren durfte. Für den Mann brach eine Welt zusammen. Lauthals schimpfte er noch am Handy vor dem Gerichtsgebäude. Wie er letztlich nach Hause kam, ist nicht bekannt.