Brandstiftung von Kasendorf war nur vorgetäuscht
Autor: Stephan-Herbert Fuchs
Kulmbach, Montag, 16. Juni 2014
Weil er Aufmerksamkeit erreichen wollte, hat ein 44-jähriger Mann aus dem Gemeindebereich von Kasendorf den Notruf betätigt und eine vermeintliche Brandstiftung gemeldet. Nun ordnete das Gericht seine Untersuchung durch einen Gutachter an.
Es gehe vor allem darum, festzustellen, ob der Mann schuldfähig ist, oder nicht, begründete Richterin Sieglinde Tettmann zum Auftakt der Hauptverhandlung vor dem Kulmbacher Amtsgericht diesen Schritt. Der Mann hatte am 25. August des vergangenen Jahres gegen 20.30 Uhr die Einsatzleitzentrale verständigt und gemeldet, dass mehrere Jugendliche gerade mit einer Fackel sein Holzhaus in Brand setzen. Nichts davon stimmte. Im Gegenteil: der Mann hatte selbst einen Kochlöffel in ein Küchentuch gewickelt und das Tuch in den eigenen Herd gesteckt, bis es anbrannte - vermutlich, um eine Fackel zu simulieren.
Sechs Bier und eine Flasche Wein
Vor Gericht räumte der Angeklagte alles unumwunden ein. Er habe unmittelbar zuvor um die sechs Flaschen Bier und eine Flasche Wein getrunken.
Während der weiteren Verhandlung stellte sich auch heraus, dass der Mann bereits mehrfach in psychiatrischer Behandlung war, auch stationär und für längere Zeit. Zum Tatzeitpunkt soll es ihm extrem schlecht gegangen sein. "Ich wusste nicht, was ich gemacht habe", entschuldigte er sich und gab an, auch aktuell wieder in ärztlicher Behandlung zu sein.
Gutachten wird erstellt
Seine Verteidigerin, Rechtsanwältin Claudia Eschenbacher-Joseph aus Kulmbach, beantragte deshalb ein Schuldfähigkeitsgutachten für den Tatzeitpunkt. "Ich sehe auf jeden Fall die verminderte, eventuell auch eine aufgehobene Schuldfähigkeit für meinen Mandanten", sagte sie.
Richterin Sieglinde Tettmann pflichtete dem bei und setzte die Hauptverhandlung auf unbestimmte Zeit aus. Wenn das entsprechende Gutachten vorliegt, wird die Verhandlung noch einmal von neuem aufgerollt.
Wie vor Gericht bekannt wurde, muss sich der Mann auch wegen eines Ladendiebstahls im Kulmbacher Einkaufszentrum Fritz verantworten. Dort hatte der Angeklagte drei Packungen Zigarillos mitgehen lassen.