Der 27. November 2015 war ein Schultag, den die meisten Realschüler und -lehrer wohl nicht so schnell vergessen werden. In einer E-Mail, die Lehrkräfte kurz vor Unterrichtsbeginn entdeckt hatten, gab es eine Bombendrohung. Wenige Minuten später waren mehrere Polizeistreifen und ein Diensthundeführer in der Alten Forstlahmer Straße eingetroffen. Sie durchsuchten das Schulgelände - vor allem die Turnhalle nahmen sie unter die Lupe.
Mulmiges Gefühl
Viele Schüler hatten ein mulmiges Gefühl. "Das war schon komisch. Keiner hat gewusst, was genau passiert ist", hat ein Neuntklässler damals die Situation beschrieben. Schnell ergaben sich allerdings Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Drohung. Nachdem der Suchtrupp nichts entdeckt hatte, konnte der Schulbetrieb auch ohne Einschränkungen fortgeführt werden.
Absender wurde schnell ermittelt
Damit war der Fall aber nicht abgeschlossen. Kripobeamte werteten die E-Mail aus und konnten den Absender schnell ermitteln. Die unsinnige Idee der Bombendrohung hatte ein damals 14-jähriger Schüler, der die Folgen seiner Mail wohl unterschätzt hat.
Gutachten in Auftrag gegeben
Die Staatsanwaltschaft Bayreuth hat gegen den Jugendlichen wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung einer Straftat ermittelt und jetzt eine Entscheidung getroffen. Wie Leitender Oberstaatsanwalt Herbert Potzel gestern auf Anfrage mitteilte, wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, dass Auskunft darüber geben sollte, ob der damals 14-Jährige schuldfähig ist. "Das ist der Fall", sagte Potzel, nach dessen Worten "die Schuld aber wohl eher als gering einzustufen ist." Weitere Erläuterungen dazu wollte er nicht geben. Wie der Leitende Oberstaatsanwalt ausführte, wurde das Verfahren gegen den Absender der E-Mail gegen eine Auflage vorläufig eingestellt. "Wenn der Schüler diese erfüllt, wird das Verfahren endgültig eingestellt.".
Schulinterne Konsequenzen?
Der junge Mann könnte strafrechtlich mit einem blauen Auge davonkommen. Ob es schulinterne Konsequenzen gegeben hat? Im Februar hatte Schulleiterin Monika Hild diese Frage nicht beantwortet. "Dazu darf ich nichts sagen. Das ist ein schulinterne Geschichte", hat die Rektorin erklärt und mitgeteilt, dass der Fall beim Disziplinarausschuss der Schule liegt und es eine Verschwiegenheitspflicht gibt. Gestern war von der Schulleitung niemand für eine Stellungnahme zu erreichen.
Wer trägt die Kosten
Ob der Schüler Kosten für den Polizeieinsatz tragen muss, steht noch nicht fest. "Darüber wird das Polizeipräsidium in den nächsten Wochen entscheiden", teilte der Pressesprecher des oberfränkischen Polizeipräsidiums, Dominik Fehn, gestern mit.