Druckartikel: Bewährungsstrafe für Kulmbacher Gummibärchen-Dieb

Bewährungsstrafe für Kulmbacher Gummibärchen-Dieb


Autor: Stephan-Herbert Fuchs

Kulmbach, Montag, 16. Juni 2014

Mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung hat das Amtsgericht in Kulmbach einen Ladendiebstahl geahndet. Hintergrund für die relativ hohe Strafe ist, dass der 36-jährige Angeklagte aus Kulmbach bereits drei Mal wegen ähnlicher Delikte vorbestraft war.


Der Mann hatte am 20. März kurz vor Ladenschluss im Real-Markt drei Päckchen Tabak, eine Packung Käse, Gummibärchen und Schokolade im Gesamtwert von 19,15 Euro gestohlen. "Ich hätte das schon auch bezahlen können", sagte er vor Gericht. Warum genau er das aber nicht getan hat, dafür hatte er keine Erklärung.
Bereits 2008, 2009 und 2010 war er vom Amtsgericht wegen ähnlicher Diebstähle verurteilt worden, damals jeweils zu Geldstrafen. "Ich schäme mich", sagte der Angeklagte, der lange Zeit als spielsüchtig galt und der mittlerweile von Hartz IV lebt. Nicht einmal die Fangprämie habe er noch bezahlt, weil es ihm angeblich zu ihm peinlich sei, den Real-Markt zu betreten.
Aufgeflogen war die Sache durch einen Ladendetektiv. Der 57-jährige, der als Zeuge geladen war, ist ein alter Hase im Geschäft, dem niemanden etwas vormachen kann. Der Mann hatte eigentlich gerade Dienstschluss und wollte schon gehen, als er bemerkte, dass der Angeklagte Tabakwaren aus dem Regal nahm und anschließend wieder in den Markt zurückging. "Das ist meistens ein sicheres Zeichen", so der Kaufhaus-Detektiv. Er beobachtete die Situation weiter und sah, wie der Angeklagte wenig später an die Kasse kam und lediglich einige Getränke beglich.

Aufmerksamer Detektiv

Daraufhin bat der Detektiv den Langfinger, mit ins Büro zu kommen und dort seine Tasche auszuleeren. Zum Vorschein kamen Tabak, Käse, Gummibärchen und Schokolade. Der 36-Jährige habe sehr erschrocken reagiert, sei aber nicht aufmüpfig gewesen. Er habe sich sogar ausweisen können, so dass keine Polizei notwendig war.
Auch wenn es nur um geringwertige Gegenstände ging, reiche eine Geldstrafe diesmal nicht mehr aus, sagte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft und beantragte die Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung. Dem schloss sich Amtsrichterin Sieglinde Tettmann an. Die drei einschlägigen Vorstrafen müssten im Urteil eine entsprechende Berücksichtigung finden.
"Es braucht ein deutliches Mittel, um den Angeklagten vor weiteren Straftaten abzuhalten", so Richterin. Sie legte deshalb als zusätzliche Bewährungsauflage 50 unentgeltliche Arbeitsstunden fest, die der Verurteilte innerhalb der kommenden fünf Monate ableisten muss. Tettmann: "Hoffentlich dient diese Strafe dem Angeklagten diesmal als Warnung." Er muss außerdem die Kosten des Verfahrens tragen.