Bewährungsstrafe für Bombendrohung
Autor: Alexander Hartmann
Kulmbach, Dienstag, 10. Februar 2015
Eine 35-Jährige wollte im Juni 2014 vomKulmbacher real-Verbrauchermarkt Geld erpressen. Die Frau, die dabei äußerst dilettantisch vorgegangen war, wurde nun wegen versuchter räuberischer Erpressung und Störung des öffentlichen Friedens verurteilt.
Staatsanwältin Sandra Staade sprach von einer "äußerst dilettantischen Ausführung", Verteidiger Werner Brandl von einer "völlig dummen Idee", und auch für Nicole Allstadt, vorsitzende Richterin des Schöffengerichts, war es eine Tat, "die weit weg war von einer realistischen Umsetzung".
Drei Beschreibungen, die auf das zutreffen, was sich eine Frau aus dem Landkreis Lichtenfels am 21. Juni vergangenen Jahres geleistet hat. Die 35-Jährige hat an dem Tag mit ihrem eigenen Prepaid-Handy zwei Bombendrohungen gegen den real-Verbrauchermarkt in Kulmbach ausgesprochen. Den Mitarbeiterinnen hat sie am Telefon mitgeteilt, dass im ganzen Haus Brandsätze versteckt seien. Wenn das Geld aus dem Tresor nicht binnen drei Minuten am Schwedensteg übergeben werde, gingen diese hoch.
Finanzielle Probleme
Die 35-Jährige musste sich wegen versuchter räuberischer Erpressung und Störung des öffentlichen Friedens durch die Androhung einer Straftat vor Gericht verantworten. Die Angeklagte zeigte sich geständig, sagte, dass sie aus wirtschaftlicher Not planlos gehandelt habe. Sie sei im Auto unterwegs gewesen, habe einen Kassenzettel des Verbrauchermarkts auf dem Beifahrersitz liegen sehen und sich spontan zum Anruf entschlossen. Beim ersten Anruf um 9.58 Uhr sei sie in Mainleus gewesen, beim zweiten um 15.30 Uhr tatsächlich auf dem Parkplatz am Schwedensteg. Sie sei dort aber gleich wieder weggefahren, habe nicht gewartet, bis die von ihr selbst gestellte Frist von drei Minuten abgelaufen war, sagte sie.
Keine Evakuierung
Da dass Zeitlimit völlig unrealistisch war, seien gleich Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Drohung aufgekommen, erklärte ein Polizist im Zeugenstand. Als die Polizei vom Verbrauchermarkt informiert worden sei, sei die Frist auch schon verstrichen gewesen. Der Markt sei nicht evakuiert worden. Man habe die Drohung aber keinesfalls als Scherz empfunden und sei durch eine Ziel-Rufnummer-Suche schnell auf die Täterin gestoßen.
"Unprofessionell"
Von einem für einen Erpresser äußerst unprofessionellen Vorgehen sprach Staatsanwältin Sandra Staade. Aufgrund der sehr kurzen Frist, die die Angeklagte für die Übergabe des Geldes genannt hatte, sei klar geworden, dass an der Drohung nichts Ernstes dran sei. Im Rahmen der Verhandlung habe sich gezeigt, dass die Angeklagte die Tat nicht geplant hatte, sondern sich aufgrund ihrer finanziellen Schwierigkeiten spontan zu der Drohung entschlossen habe. Staade sprach sich für eine neunmonatige Freiheitsstrafe aus, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Sie hielt eine Geldbuße von 500 Euro für angebracht.
Der Verteidiger, der Kulmbacher Rechtsanwalt Werner Brandl, machte deutlich, dass hinter der Tat seiner Mandantin keine kriminelle Idee stand. Er sprach sich für eine sechsmonatige Bewährungsstrafe aus und hielt eine Geldbuße von 250 Euro für ausreichend. Vorsitzende Richterin Nicole Allstadt führte der 35-Jährigen in ihrer Urteilsverkündung deutlich vor Augen, dass es alles andere als ein Kavaliersdelikt sei, "wenn man mit der Angst anderer Leute spielt". Dass sie noch mit einer Bewährungsstrafe davonkomme, habe sie allein ihrer guten Sozialprognose und der Tatsache zu verdanken, dass die Tat völlig unrealistisch durchgeführt worden sei.
Urteil: neun Monate "mit" <%TBR from="editor" > "Wenn es etwas geplanter gewesen wäre, der Übergabeort genauer definiert worden und das Zeitfenster zur Übergabe des Geldes realistischer gewesen wäre, wären wir viel näher am Gefängnis dran", sagte Allstadt. Sie verurteilte die 35-Jährige zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe und einer Geldbuße von 400 Euro. Der Verurteilten wird ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt.