Berufungsverhandlung in Bayreuth endet mit höherer Strafe
Autor: Stephan-Herbert Fuchs
Bayreuth, Freitag, 18. Januar 2013
Die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Bayreuth endete für einen 47-jährigen Mann aus Pegnitz mit einem Desaster: Statt der neun Monate auf Bewährung aus der ersten Instanz wurde er wegen Betrugs zur gleichen Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt.
Der Grund für das harte Urteil sind nach den Worten von vorsitzendem Richter Werner Kahler unter anderem mehrere einschlägige Vorstrafen des Angeklagten.
Berufung der Staatsanwaltschaft
Diesmal hatte allerdings auch nicht, wie sonst üblich, der Angeklagte Berufung gegen das Ersturteil vom Juli 2012 vor dem Amtsgericht in Pegnitz eingelegt, sondern die Staatsanwaltschaft. Schuldspruch und Strafhöhe standen für die Anklagebehörde fest, so dass es in der Berufungsverhandlung lediglich um die Frage der Bewährung ging. Richter Kahler und die beiden Schöffen der Berufungskammer ließen sich ungewöhnlich viel Zeit und versuchten die Lebensumstände des Mannes genau zu ergründen, ehe sie der Berufung der Staatsanwaltschaft statt gaben und das Urteil entsprechend korrigierten.
Verurteilt wurde der Angeklagte wegen zweifachen Betrugs, weil er eine 120 Quadratmeter
Schuld an allem seien seine Selbstständigkeit, mit der er nicht zurechtgekommen sei, sowie die Trennung von seiner Frau, sagte der Mann. Mittlerweile befinde er sich nach vielen Jahren erstmals in einem festen Angestelltenverhältnis und sei guter Dinge, den Schaden wieder gut machen zu können.
Nichts hat geklappt
Wenn es denn so einfach wäre. Der Angeklagte hatte es bereits als Betreiber einer Preisagentur, als Entwickler von Bonussystemen für Städte, als Vermittler von Reisen sowie als Inhaber eines Einkaufsservice versucht - nichts hatte so richtig gut geklappt. Im Gegenteil: Immer wieder kam es zu Straftaten. Einmal wurde der Angeklagte wegen Untreue in elf Fällen zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt, weil er rund 17 000 Euro, die ihm anvertraut wurden, einfach für sich behielt und verbrauchte.
Ständiger Geldmangel
Während der Angeklagte von ständigem Geldmangel und einem fortdauernden Überlebenskampf berichtete, stellte sich auch heraus, dass die Ehefrau nicht auf ein Reitpferd verzichten wollte und die 4-Zimmer-Wohnung eigens wegen ihrer Katzen sein musste. "Sie haben auf großem Fuß weit über ihre Verhältnisse gelebt", stellte Richter Kahler fest.
Verteidigerin Gerit Hetze aus Bayreuth vertrat die Ansicht, dass ihr Mandant auf gutem Weg sei, seine Probleme zu lösen. Bei den Straftaten sei es nicht um ihn selbst, sondern um seine getrennt lebende Ehefrau gegangen, für die er lediglich Verantwortung übernehmen wollte.
Das Gericht schloss sich allerdings der Staatsanwaltschaft an und sah keine positive Sozialprognose. Der Mann habe die Kurve nicht bekommen, so vorsitzender Richter Werner Kahler und habe nichts aus seinen fünf Vorstrafen gelernt.