Beißangriff in Kulmbach: Zweimal Berufung eingelegt
Autor: Stephan Tiroch
Ziegelhütten, Montag, 08. April 2019
Der Prozess gegen den in erster Instanz verurteilten Hundehalter wird vor dem Landgericht neu aufgerollt.
Die Beißattacke von zwei Rottweilern gegen einen neunjährigen Buben ist fast zwei Jahre nach dem Vorfall strafrechtlich noch nicht abgeschlossen. Das Amtsgericht Kulmbach hatte den Hundehalter (57) am 29. März wegen fahrlässiger Körperverletzung schuldig gesprochen. Aber gegen das Urteil - 3200 Geldstrafe - legten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte Berufung ein.
Skalpierungswunde am Kopf
Die beiden Hunde hatten den Schüler im Mai 2017 schwer verletzt. Unter anderem wurde er wegen einer 15 Zentimeter große Skalpierungswunde am Hinterkopf im Krankenhaus behandelt.
Im Prozess vor dem Amtsgericht stellte sich die Frage, warum die Hunde unbeaufsichtigt waren und durch das geöffnete Gartentor ausreißen konnten. Die Verteidigung sprach von einem Unfall, für den niemand etwas könne, und plädierte auf Freispruch. Dagegen sah die Staatsanwaltschaft ein Verschulden des 57-jährigen Angeklagten und forderte eine Geldstrafe von 7500 Euro.
13 Zeugen gehört
Das Verfahren wird nun vor dem Landgericht Bayreuth noch einmal komplett neu aufgerollt. Ein Termin steht noch nicht fest. In Kulmbach wurden an drei Prozesstagen 13 Zeugen gehört.