Bedrohung auf Facebook wurde teuer
Autor: Ursula Prawitz
Kulmbach, Freitag, 06. Juli 2018
Weil ein 23-Jähriger ein Mädchen über das soziale Netzwerk beleidigte wurde er nun vor Gericht schuldig gesprochen.
Offensichtlich aufgrund einer Streitigkeit zwischen der Schwester seiner Freundin und deren Schulkameradin ließ sich ein 23-jähriger Kulmbacher zu einer heftigen Beleidigung und Bedrohung hinreißen.
Über eine Facebook-Sprachnachricht beleidigte er die 16-jährige Geschädigte und deren Familie massiv verbal, unter anderem habe er gedroht: "Ich boxe dir alle Zähne aus deiner hässlichen Schnauze, ich zerfetze dich."
Weshalb er sich zu dieser Handlung verleiten ließ, konnte durch die beiden aufgerufenen Zeuginnen nicht hinreichend geklärt werden. "Die Wahrheit der Zeugenaussagen liegt wohl irgendwo in der Mitte", sagte Staatsanwältin Eva-Maria Heßler. Für sie stehe fest, dass sich der Angeklagte der Beleidigung in Tateinheit mit einer Bedrohung schuldig gemacht hatte, und angesichts seines üppigen und einschlägigen Vorstrafenregisters halte sie eine Freiheitsstrafe in Höhe von drei Monaten für unerlässlich. Darüber hinaus seien noch zwei Bewährungen am Laufen.
Zwölf Einträge im Zentralregister
"Der Angeklagte hat zwölf Einträge im Bundeszentralregister und er wurde immer wieder wegen Beleidigungen, Bedrohung, aber auch wegen Widerstands gegen Vollzugsbeamte, Umgang mit explosionsgefährdenden Stoffen, Körperverletzung oder Nötigung verurteilt", so die Staatsanwältin. Offensichtlich habe das alles nicht wirklich gefruchtet.Der Verteidiger des Angeklagten gab zu bedenken, dass die Einträge sich bis auf einen allesamt auf Jugendstraftaten bezögen, und dass der aktuelle Fall einen anderen Charakter hätte. Dem stimmte Richterin Sieglinde Tettmann zu, die in diesem Fall ebenfalls einen anderen Hintergrund als bei den bisherigen Straftaten sah. Eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung werde der Tat nicht gerecht, "allerdings könnte man dies mit guten Argumenten auch anders sehen", sagte sie.
Sie verurteilte den jungen Mann, der im Herbst eine Ausbildung beginnen wird, zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen à 15 Euro. "Sie müssen sich aber bewusst sein, dass die Luft jetzt arg dünn wird." Der Angeklagte handele sehr impulsiv und er müsse lernen, sich zu beherrschen. Im Übrigen könne nicht nur die Verteidigung, sondern auch die Staatsanwaltschaft gegen dieses Urteil Berufung einlegen. "Da können Sie jetzt eine Woche schwitzen."