Beamte beleidigt und Pfleger geschlagen
Autor: Stephan-Herbert Fuchs
Kulmbach, Donnerstag, 13. August 2015
Die Nachricht klang zunächst dramatisch: "Heiminsasse hält Mitarbeiter in Dienstzimmer fest." Innerhalb weniger Minuten war die Polizei in den Himmelkroner Heimen, überwältigte den 24-jährigen Randalierer, fesselte ihn und brachte ihn in das Bayreuther Bezirkskrankenhaus.
Jetzt, fast genau ein Jahr später, sieht die Sache wesentlich harmloser aus. Der junge Mann, dem der Landgerichtsarzt eine leichte Intelligenzminderung und eine Lernbehinderung bescheinigte, fand sich auf der Anklagebank wieder und wurde wegen Beleidigung, Sachbeschädigung und Freiheitsberaubung zu einer kleinen Geldstrafe von 65 Tagessätzen zu jeweils fünf Euro (325 Euro) verurteilt.
Hintergrund für die niedrige Strafe: der Mann arbeitet in einer Behinderteneinrichtung und verdient sich dort lediglich ein Taschengeld in Höhe von nicht einmal 100 Euro im Monat. Offensichtlich war der Angeklagte am 20. August des vergangenen Jahres schon vorher mit einem anderen Mitbewohner in Streit geraten, als er seine Medikamente und andere Dinge durch sein Zimmer schleuderte.
Vom diensthabenden Heilerziehungspfleger zur Rede gestellt warf er dem Mann heftige Schimpfworte an den Kopf und beleidigte ihn schwer.
"Es tut mir alles sehr leid", sagte der Mann vor Gericht und räumte seine Verfehlungen unumwunden ein. "Eigentlich bin ich ein ganz lieber Kerl, aber damals bin ich eben auf 180 gewesen", sagte er. Dann räumte der Angeklagte weitere Dinge ein, die gar nicht Bestandteil der Anklage waren. Beispielsweise, dass der auch die Polizisten mit den üblichen Schimpfworten beleidigte, eine Zigarette am Polizeiauto ausgedrückte und im Wagen heftig gegen das Fenster schlug.
Extrem aggressiv
Der Angeklagte habe schon öfter Schwierigkeiten gehabt, sich zu kontrollieren, sagte der Pfleger. Seine Kollegin bestätigte, dass der 24-Jährige äußerst spannungsgeladen gewesen sei. Der Polizist von der Inspektion in Stadtsteinach berichtete von extremer Aggressivität. Erst nachdem der Angeklagte gefesselt wurde, habe er mit seinen Kollegen die Sachlage ermitteln können.Wie sich herausstellen sollte, wurde der Angeklagte erst im Mai des vergangenen Jahres wegen einer Bedrohung angeklagt. Allerdings stellte das Gericht das Verfahren damals wegen Schuldunfähigkeit ein.
So einfach ging das diesmal nicht, denn Landgerichtsarzt Klaus-Peter Klante bescheinigte dem Angeklagten zwar eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit, nicht aber eine aufgehobene Schuldfähigkeit. Der Angeklagte zeige zwar Verhaltensauffälligkeiten und leide unter emotionaler und sozialer Unreife, eine Unterbringung in einer geschlossenen Klinik sei aber nicht angezeigt.
Staatsanwalt Roland Köhler hielt dem Angeklagten sein Geständnis und seine Entschuldigung zu Gute und beantragte die letztlich auch verhängte Geldstrafe von 65 Tagessätzen zu jeweils fünf Euro. Verteidigerin Petra Eber-Kohles aus Kulmbach überließ dem Gericht die Strafzumessung, gab aber auch zu bedenken, dass ihr Mandant kindlich geprägt sei.
Richterin Sieglinde Tettmann ging ebenfalls von einer ver minderten Schuldfähigkeit aus. Der Angeklagte leide unter einer Störung seiner Impulskontrolle, nur deshalb sei es zu der Tat gekommen, die gottlob ohne Spätfolgen für alle Beteiligten blieb.