Druckartikel: Bauhof-Mitarbeiter privat beschäftigt? Vorwürfe gegen Untersteinachs Bürgermeister

Bauhof-Mitarbeiter privat beschäftigt? Vorwürfe gegen Untersteinachs Bürgermeister


Autor: Jochen Nützel

Untersteinach, Montag, 21. Sept. 2015

Waren Bauhof-Mitarbeiter der Gemeinde Untersteinach unerlaubter Weise auf Bürgermeister Volker Schmiechens Privatgrundstück tätig?Konkret geht es darum, dass das SPD-Gemeindeoberhaupt auf seinem Anwesen in der Eichbergstraße die Dienste einiger Mitarbeiter beim Einbau eines Schwimmbads in Anspruch genommen haben soll.
Untersteuinachs Bürgermeister Volker Schmiechen hat Bauhof-Mitarbeiter auf seinem Privatgrundstück arbeiten lassen - angeblich nach deren Dienstschluss.


Schmiechen selber sagte auf Nachfrage, er könne und werde zum jetzigen Zeitpunkt den Sachverhalt nicht kommentieren, weil er die gegen ihn erhobenen Vorwürfe nicht oder nur unvollständig kenne.
"Es sind keine Vorwürfe und es ist kein persönlicher Angriff, sondern es drängten sich mir und vielen anderen Bürger Fragen und Ungereimtheiten auf. Fragen, die ich auch dem Bürgermeister gestellt habe, die mir aber bis heute nicht beantwortet worden sind." So begründete UWG-Gemeinderat Markus Weigel, warum er am Sonntagabend eine umfangreiche Mailkorrespondenz diversen Medien zukommen ließ und so den Stein ins Rollen brachte. Weigel selber war nach eigener Aussage Zeuge gewesen, wie ein ihm bekannter Bauhofmitarbeiter auf Schmiechens Grundstück in der Baugrube des Schwimmbads gestanden habe. Weigel datiert seine Beobachtung auf den 21. Juli.
Klaus Orbitz, der schräg gegenüber von Schmiechen wohnt, gibt an, er habe an mehreren Tagen einen oder mehrere Bauhofmitarbeiter beobachtet, wie sie Material aus einem Fahrzeug auf das Gelände transportierten - bei dem Kleinlaster handelte es sich demnach zweifelsfrei um einen Gemeinde-Lkw. Ihre Beobachtungen hat die Familie mit mehreren Fotos dokumentiert.


"In ihrer Freizeit"

Daraufhin stellte Klaus Orbitz als Nachbar eine Nachfrage an Schmiechen respektive die Verwaltungsgemeinschaft. Deren Geschäftsstellenleiter Martin Betz war nicht für eine Stellungnahme erreichbar. Allerdings liegt der BR eine Mail vor, in der er Bezug nimmt auf die Anfrage. Darin schreibt er unter anderem: Die Bauhof-Mitarbeiter hätten sich an den besagten Tagen "nach der regulären Arbeitszeit, also in ihrer Freizeit", auf dem Anwesen des Bürgermeisters befunden. Es handle sich somit um "keine gemeindliche beziehungsweise öffentlich-rechtliche Angelegenheit", Ungereimtheiten sehe Betz nicht.
Das wiederum ließ die Nachbarn fragen, ob sie vor diesem Hintergrund - und ebenfalls als Privatleute - auch in den Genuss dieser "Dienstleistungen" des Bauhofs kommen könnten? Sie wollten wissen, wie sie selber diesen Service in Anspruch nehmen könnten und auf welche Weise und zu welchen Kostensätzen die Abrechnung erfolgt. Betz verneinte diese Möglichkeit in seiner Mail.
"Da fühle ich mich wie im falschen Film", sagt Martin Weigel über das nach seinen Worten intransparente Vorgehen von Gemeinde und Bürgermeister. Er selber formulierte Fragen an die Verwaltung, unter anderm betreffend die Art der Abrechnung der Arbeiten. "Ich meine das durchaus ernst: Wir könnten mit solch einem Bürgerservice eine Vorreiterrolle einnehmen."
Schmiechen habe ihm übrigens versprochen, die Fragen im nicht-öffentlichen Teil der Juli-Gemeinderatssitzung zu beantworten. "Nichts kam", sagt Weigel hörbar enttäuscht, "dabei sollte im Geschäftsgebaren der Gemeinde doch größtmögliche Transparenz herrschen. Ich will hier nicht den Moralapostel spielen, aber ich erlaube mir den Hinweis auf die Problematik bezüglich des besonderen beruflichen und somit auch persönlichen Abhängigkeitsverhältnisses der Bauhof-Mitarbeiter zum amtierenden Bürgermeister."


"Selbstanzeige" gestellt?

Volker Schmiechen soll laut Weigel, angeblich um Gerüchte in der Bevölkerung über sein Handeln zu entkräften, von sich aus eine Selbstanzeige beim Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde eingereicht haben. Regierungsoberrat Thomas Weber wollte das infranken.de gegenüber nicht bestätigen. Es handele sich in einem solchen Fall um eine disziplinarrechtliche Angelegenheit, zu der er, Weber, keine Angaben machen dürfe.