Bauen auf fremdem Grund?
Autor: Dagmar Besand
Kulmbach, Sonntag, 08. Mai 2022
Das Erbbaurecht erlebt in Zeiten hoher Baulandpreise eine Renaissance. Das Modell hat Vorzüge, aber auch einige Tücken.
Ein Haus bauen auf einem Grundstück, das einem nicht gehört? Mancher hat schon bei dem Gedanken ein ungutes Gefühl. Dennoch erlebt Erbbau eine Renaissance - vor allem dort, wo die Preise für Bauland explodieren. Auch in der Stadt Kulmbach sind die Grundstückspreise in den letzten Jahren drastisch gestiegen. Gibt es hier eine erhöhte Nachfrage? Vergibt die Kommune überhaupt noch Erbbaurechte? Und welche Vor- und Nachteile hat das Konzept?
Es gibt sowohl in der Stadt als auch im Landkreis Erbbaugrundstücke, die privat, von Firmen und Vereinen genutzt werden. Kulmbach hat 123 Erbbaugrundstücke, die von ihr verwaltete Bürgerhospitalstiftung weitere 79, so Jonas Gleich, Pressesprecher der Stadt. Sie sind über das ganze Stadtgebiet verteilt.
Ältester Vertrag wurde 1938 geschlossen
Der älteste derzeit vorliegende Erbbaurechtsvertrag in Kulmbach datiert aus dem Jahr 1938. Da er nur auf die Dauer von 90 Jahren geschlossen wurde, läuft er in sechs Jahren aus. Neuere Verträge laufen jeweils 99 Jahre für private Wohnhäuser, gewerbliche Erbbaurechte gelten 50 Jahre, bei Vereinen gibt es variable Regelungen.
Und danach? Was passiert, wenn das Haus an die nächste Generation vererbt wurde? Muss der Besitzer nach Ablauf der Frist damit rechnen, sein Haus zu verlieren? Dazu kommt es in der Regel nicht. Zwar erlischt das Erbbaurecht nach der vertraglich vereinbarten Laufzeit und das Bauwerk ist dann per Gesetz Eigentum des Grundstücksbesitzers. Doch dafür hat der bis dahin Erbbauberechtigte Anspruch auf eine Entschädigung, die allerdings zum Nachteil des Vorbesitzers deutlich unter dem Gebäudewert liegt.
Noch hat in Kulmbach kein Vertrag durch Zeitablauf geendet. "In der Regel erwerben die Erbbauberechtigten ihre Erbbaugrundstücke schon Jahre oder sogar Jahrzehnte vorher. Diese Möglichkeit hat die Stadt Kulmbach den Erbbauberechtigten bisher immer angeboten. "Sie haben ein Vorkaufsrecht."
Keine weiteren 99 Jahre
Alternativ kann der Erbbauvertrag auch verlängert werden, so Jonas Gleich. "Das erfolgt dann allerdings nicht um weitere 99 Jahre, sondern um die voraussichtliche Standzeit des Gebäudes. "
Für wen kann die Nutzung des Erbbaurechts heute noch interessant sein? "Ein klarer Vorteil ist, dass der Grundstückskaufpreis nicht sofort aufgebracht werden muss. Beim Erbbauzins handelt es sich sozusagen um eine Miete für das Grundstück. Das Grundstück wird mit dem Erbbauzins nicht abbezahlt."