Der Nachteil
Und genau das ist auch einer der Nachteile. Bei der Vergabe eines Erbbaugrundstückes für Wohnbauzwecke beträgt der Erbbauzins in Kulmbach vier Prozent jährlich vom gültigen Kaufpreis. Die Erschließungskosten muss der Erbbauberechtigte zusätzlich bezahlen. Im Grunde bezahlt man während der Laufzeit des Vertrags also das Grundstück, ohne dass es einem am Ende gehört. Angesichts der Tatsache, dass der Erbbauzins derzeit höher ist als die Kreditzinsen für die Aufnahme eines Darlehens, entscheiden sich die meisten Häuslebauer gleich fürs Kaufen.
Dazu kommt, dass nicht jeder für Erbpachtverträge in Frage kommt: Die Einkommensgrenzen, die dem Bayerischen Wohnraumfördergesetz zugrunde liegen, dürfen nicht überschritten werden, die Immobilie muss selbst genutzt werden, und man darf keine anderen Häuser, Grundstücke oder Wohnungen besitzen. "Vermutlich aufgrund des niedrigen Zinsniveaus bei Krediten ist die Nachfrage in Kulmbach derzeit gering", sagt Gleich. Das letzte Erbbaurecht für Wohnbauzwecke wurde im Jahr 2013 bestellt. Fünf Jahre später haben die Erbbauberechtigten der Stadt das Grundstück bereits abgekauft.
Die Stadt Kulmbach ist übrigens selbst Erbbauberechtigte: Das Grundstück, auf dem das Kriegerdenkmal steht, gehört der Petrikirchengemeinde.
Aktuell keine Nachfragen
In den Landkreisgemeinden spielt die Erbpacht nur eine untergeordnete Rolle. "Aktuell haben wir keine Nachfragen, allerdings auch keine Grundstücke, die wir dafür zur Verfügung stellen könnten", sagt Stadtsteinachs Bürgermeister Roland Wolfrum (SPD). Das werde sich aber auch wieder ändern. Grundsätzlich bleibe das Erbbaurecht eine Option.
Erbbaurecht kompakt
Historie Das Gesetz über das Erbbaurecht wurde 1919 erlassen. Ziel war es, dass sich auch Familien mit geringerem Einkommen ein Eigenheim leisten können, ohne selbst Grundstückseigentümer zu sein.
Vorteile Mit begrenztem Budget den Traum vom eigenen Haus verwirklichen, auch dort, wo die Grundstückspreise sehr hoch sind; trotzdem die Chance auf den nachträglichen Grundstückskauf haben.
Nachteile Das Grundstück gehört dem Hausbesitzer nicht. Es gibt Einkommensgrenzen, bei der Belastung mit Grundschulden ist die Zustimmung des Erbbaurechtsausgebers nötig, der Erbbauzins kann während der Laufzeit nicht gesenkt werden.
Wertsicherung In neueren Verträgen ist geregelt, dass der Erbbauzins alle drei Jahre gemäß dem Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes angepasst wird.