Auto auf Gleisen in Trebgast: 2000 Euro Strafe

2 Min
Ein Mann wollte trotz Warnlichts den Trebgaster Bahnübergang überqueren. Das brachte ihn jetzt vor Gericht. Foto: Karl Heinz Weber
Ein Mann wollte trotz Warnlichts den Trebgaster Bahnübergang überqueren. Das brachte ihn jetzt vor Gericht. Foto: Karl Heinz Weber

Ein Mann wollte trotz Warnsignals den Trebgaster Bahnübergang überqueren. Das brachte den Mann vor Gericht. Er muss 2000 Euro zahlen und bekommt zwei Monate Fahrverbot wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr. Der Zugfahrer musste ein Vollbremsung einleiteten.

Die Vorbereitungen für das Beach-Clubbing am Badesee in Trebgast waren in vollem Gang. Am 14. Juli 2012 um 19.17 Uhr stand ein 31-jähriger Mitarbeiter einer Firma, die am Aufbau beteiligt war, bei rotem Blinklicht und Klingelton am unbeschrankten Bahnübergang gegenüber dem Sportplatz. Der Angestellte einer Disco wollte kurz nach Hause fahren - er wohnt im Landkreis Bayreuth.

Nach eigenen Aussagen musste er mit seinem Pkw mehrere Minuten warten, aber es tat sich nichts. Scheinbar hatte er es eilig, auch wenn davon in seiner Aussage nicht die Rede war. Irgendwann verließ ihn die Geduld, und er fuhr langsam in Richtung Bahngleise. Die Sicht war ihm durch ein kleines Wärterhaus noch dazu versperrt. Dass er nach eigener Aussage mit seinem Fahrzeug gar nicht auf den Gleisen stand, hat ihm wohl gestern vor Gericht niemand geglaubt.

Tatsache ist, dass sich aus Richtung Bahnhof Trebgast ein Nahverkehrszug näherte.
Der Lokführer und der Zugbegleiter sagten als Zeugen aus. Der Führer des Zuges fuhr nach eigenem Bekunden eine Geschwindigkeit von 70 km/h, als der den weißen Pkw auf den Gleisen stehen sah. Die Entfernung schätzte er auf 300 Meter. Er setzte sofort mehrere Pfeifsignale und bremste den Zug ab. Danach aktivierte er den Pfeifdauerton und leitete eine Schnellbremsung ein, da der Pkw nicht von den Gleisen fuhr. Kurz vor dem Zusammenstoß setzte dann der Pkw zurück.

Stets wieder ähnliche Situationen

Der Zug kam wenige Meter hinter dem Bahnübergang zum Stehen. Der Führer des Regio-shuttle ergänzte seine Angaben zum Vorfall noch mit einigen Bemerkungen zum allgemeinen Verhalten von Autofahrern an unbeschrankten Bahnübergängen: "Das rote Blinklicht interessiert niemanden!"

Jede Woche gebe es ähnliche Situationen, wobei aber die Autofahrer beim Setzen des Signaltons sofort von den Schienen fahren. Bestätigt wurden diese Angaben vom Zugbegleiter. Dieser war so entsetzt, dass er nach den Stillstand des Nahverkehrszuges in Richtung des Autofahrers rief: "Haben Sie noch alle Tassen im Schrank?"
Eine berechtigte Frage, denn wenige Wochen zuvor war es am gleichen Übergang zu einem Zusammenstoß mit hohem Sachschaden gekommen.

Der Fall wurde nun vor dem Amtsgericht in Kulmbach verhandelt. Die Beweisaufnahme brachte keine wirklich neuen Gesichtspunkte, die für den Angeklagten sprachen. Das musste auch sein Verteidiger Hilmar Lampert aus Bayreuth einsehen. Der Angeklagte war nicht vorbestraft. Doch der Auszug aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg war schon sehr verräterisch. Ein Eintrag lautete auf "Missachtung des Rotlichts".

Richterin Sieglinde Tettmann stellte ihm auch die Frage, ob der Einspruch gegen den Strafbefehl aufrecht erhalten wird. Wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr standen darin 2500 Euro Geldstrafe und drei Monate Fahrverbot. Das Gericht und Staatsanwalt Michael Hoffmann waren nach der Klärung der finanziellen Verhältnisse des Angeklagten mit einer Reduzierung der Höhe des Tagessatzes einverstanden. Der Mann muss nun 2000 Euro zahlen, das Fahrverbot wurde auf zwei Monate abgeschwächt.