Aus für den Windpark Rugendorf
Autor: Stephan Tiroch
Rugendorf, Freitag, 10. Juli 2020
Jahrelang wurde wegen der sieben Windräder gestritten und prozessiert - jetzt gab es eine überraschende Entwicklung. In München wurde ein Schlussstrich gezogen.
Jahrelang wurde gestritten und prozessiert. Die Meinungen in Rugendorf und Umgebungen gingen und gehen weit auseinander: für oder gegen den Windpark Rugendorf. Jetzt kam das überraschende Aus. Der Schlussstrich wurde in München gezogen - vom Gesetzgeber höchstpersönlich.
Der bayerische Landtag änderte in dieser Woche das Baugesetz. Damit wurde auch den sieben Windenergieanlagen die Genehmigung entzogen. "In Rugendorf darf nicht weitergebaut werden", sagte der Kulmbacher Landtagsabgeordnete Rainer Ludwig (Freie Wähler) auf Anfrage.
1. Wie ist der Sachstand im Windpark Rugendorf?
Die Naturstrom AG Düsseldorf - mit einer Niederlassung in Eggolsheim, Landkreis Forchheim - will bei Rugendorf sieben Windräder bauen, vier im Landkreis Kulmbach, drei im Landkreis Kronach. Die gesamte Investitionssumme wird auf 25 Millionen Euro geschätzt. Gegen drei Anlagen auf der Fichtichhöhe bei Grafendobrach ist beim Verwaltungsgericht Bayreuth eine Verbandsklage des Vereins für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern (VLAB) anhängig. Bei den anderen vier Anlagen zwischen Eisenwind (Rugendorf) und Wötzelsdorf (Kronach) sind die Bauarbeiten angelaufen. Teilweise sind die Fundamente fertig, teilweise wird bereits am Turm gebaut.
2. Wieso wurde das Baugesetzbuch geändert?
Bayern führte im November 2014 die 10H-Regelung ein. Dies bedeutet, dass ein 200 Meter hohes Windrad einen Abstand von zwei Kilometern zur nächsten Siedlung einhalten muss. Wenn allerdings bis zum Stichtag 4. Februar 2014 ein vollständiger Bauantrag eingereicht wurde, konnte das Projekt nach den alten Regeln mit einer geringeren Entfernung genehmigt werden. Weil sich viele Vorhaben verzögerten, stand der genehmigte Anlagentyp nicht mehr zur Verfügung. Wenn aber andere Windräder aufgestellt werden, ist laut Bayerischem Verwaltungsgerichtshof ein neues Genehmigungsverfahren notwendig. Mit seiner Entscheidung sorgte der Landtag nun für Rechtssicherheit.
3. Was hat der Landtag beschlossen?