Auf einer Pferdekoppel bei Michelsreuth entsteht ein Wohnhaus
Autor: Dieter Hübner
Trebgast, Donnerstag, 12. Dezember 2019
Der Gemeinderat Trebgast beschloss, das im Außenbereich liegende Bauvorhaben durch die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung zu ermöglichen.
Bei der Oktober-Sitzung waren dem Gemeinderat Möglichkeiten zur Neugestaltung der Bahnhofstraße und des Steinhauerplatzes aufgezeigt worden. Die Anregungen aus dieser Diskussion wurden inzwischen vom Planungsbüro verdichtet und mit Argumenten zur Umsetzbarkeit unterlegt. Bei der letzten Sitzung des Jahres lag dem Gemeinderat diese neue städtebauliche Studie mit je einer Vorzugs- und einer Alternativ-Variante vor.
Das Gremium sah bei allen Varianten keinen Anlass für weitere Ergänzungen und segnete die Studie ab. Nach Begutachtung und Genehmigung durch die Regierung muss sich dann der neue Gemeinderat entscheiden, mit welcher Variante er in die Planung gehen will.
Spielplatz wird Bauplatz
Das gemeindliche Grundstück mit der Flurnummer 480/5 ist im Bebauungsplan bisher für die Nutzung eines Spielplatzes deklariert. Im Zuge des Baugebiets "In der Flur II" ist mittlerweile in der Nähe der Flurnummer 473/19 ein Spielplatz von der Gemeinde errichtet worden. Jetzt ist die Nachfrage eines Interessenten eingegangen, der das Grundstück 480/5 kaufen will, so dass die Gemeinde den Bebauungsplan so abändern will, dass bauplanungsrechtlich eine Wohnbebauung zulässig ist. Dazu soll - ausschließlich für den Geltungsbereich dieses Grundstücks - ein beschleunigtes Bauplanungsverfahren durchgeführt werden.
Die Räte befürworteten die Änderung des Bebauungsplanes und beauftragten den Bürgermeister, das Verfahren einzuleiten. Eine Vermessung und Nivellierung ist dazu zwingend erforderlich. Die erforderlichen Planunterlagen zur Durchführung des Verfahrens sind vom Bauinteressenten vorzulegen. Dabei sind die Abstandsflächen zu beachten.
Satzung für Michelsreuth
Vor einigen Jahren wurde im Ortsteil Michelsreuth die Abwasserproblematik durch ein Unterdrucksystem gelöst. Bürgermeister Werner Diersch freut sich, dass die Investition mit dem Anschluss der Abwasseranlage nach Trebgast auch die bauliche Entwicklung in Michelsreuth ermöglicht.
Für die Flurnummer 1513, ein bisher als Pferdekoppel genutztes Grundstück, gibt es eine Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses. Nach Prüfung durch die Verwaltung liegt das Grundstück im Außenbereich. Daher ist es nicht privilegiert und ein Bauvorhaben nicht zulässig.
Nach Aussage der Aufsichtsbehörde ist es möglich, durch eine Einbeziehungssatzung im vereinfachten Verfahren ein Baurecht zu ermöglichen. Der Gemeinderat beschloss, die Einbeziehungssatzung "Auf der Höhe Michelsreuth" aufzustellen, und billigte den Entwurf mit den Festsetzungen vom 3. Dezember 2019. Gleichzeitig sollen die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt werden.