Asyl: Wird Hotel in Wirsberg zur Sammelunterkunft?
Autor: Jürgen Gärtner
Wirsberg, Donnerstag, 04. Sept. 2014
Rechtsanwalt Thomas Hofmann kann nicht verstehen, warum das Terrassenhotel Nenninger trotz der angespannten Lage nicht für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt wird. Eine Gemeinschaftsunterkunft ist "nicht der Wirsberger Weg", sagt dagegen stellvertretender Bürgermeister Karl Heinz Opel.
Ein Bericht auf inFranken.de hat Thomas Hofmann aufhorchen lassen. Vor wenigen Tagen, am 28. August, berichtete ein Insider von der Regierung von Oberfranken unserem Reporter über die angespannte Situation bei der Unterbringung von Asylsuchenden. Der Regierungsmitarbeiter erzählte auch davon, dass oft schon unterschriftsreife Mietverträge vorliegen, aber im letzten Moment die Kommunen dazwischenfunken - vor allem bei der Umwandlung von Hotels in Asylunterkünfte. Und genau diesen Fall, so glaubt Hofmann, gibt es auch in Wirsberg: beim Terrassenhotel Nenninger.
Rückblick: Ende 2012 versuchte Thomas Hofmann, das Terrassenhotel Nenninger mitten in Wirsberg als Unterkunft für 30 Asylsuchende zur Verfügung zu stellen. Hofmann verwaltet das Anwesen für Hotelbesitzerin Gerlinde Hentschel. Doch aus dem Plan wurde nichts. Er wurde abgelehnt mit dem Verweis darauf, dass erst Investitionen in den Brandschutz notwendig wären.
Auch ein zwischenzeitliches Gespräch mit Bürgermeister Hermann Anselstetter (SPD) verlief nach den Worten von Hofmann distanziert und "in einem ausgesprochen belehrenden Ton".
Teilweise Nutzung gefunden
Inzwischen hat Hofmann zumindest teilweise eine Nutzung für die Räume gefunden: Seit dem Sommer haben dort ausländische Pflegekräfte eine Unterkunft. "Das ist aber keine Lösung auf Dauer. Das Objekt wird nur in einem geringen Ausmaß genutzt. Das ist kaum dazu geeignet, die laufenden Kosten zu decken", so Hofmann.
Und nun der Bericht von inFranken.de über die Probleme bei der Unterbringung von Asylsuchenden. "Ich habe gedacht, als ich das gelesen habe, damit ist das Terrassenhotel gemeint", sagt Hofmann, der nach wie vor der Meinung ist, dass das Objekt für diesen Zweck geeignet ist. "Die Hotelzimmer sind bezugsfertig, Bettwäsche und Geschirr sind da."
Zudem handele es sich nicht um einen Massenunterkunft, sondern nur um eine Unterbringungsmöglichkeit für 30 Personen. "Ich kann nicht verstehen, dass man sich hinter Brandschutzanforderungen versteckt, wenn händeringend Unterkünfte gesucht werden", sagt der Rechtsanwalt. Paradoxerweise reiche der Brandschutz für einen normalen Hotelbetrieb aber aus.
Inzwischen spielt er sogar mit dem Gedanken zu investieren. "Der Bedarf ist da, die Regierung würde ja nicht nur für sechs Monate das Gebäude mieten. Letztlich geht es nur um eine sinnvolle Finanzierung. Und die wäre machbar, wenn der Brandschutz wirklich die einzige Hürde ist."
Das ist aber fraglich.
Denn wenn frühere Hotels in Asyl unterkünfte umfunktioniert werden sollen, muss der Stadt- oder Gemeinderat einer Nutzungsänderung zustimmen. Und da hat Hofmann seine Zweifel.
Wirsberger Weg ist ein anderer
Dass der Gemeinderat im einzigen staatlich anerkannten Luftkurort im Landkreis lieber auf Einzelmaßnahmen setzt statt auf eine Gemeinschaftsunterkunft, gibt stellvertretender Bürgermeister Karl Heinz Opel (FW) als Urlaubsvertretung von Hermann Anselstetter unumwunden zu. "Einzelne Familien, die integriert werden und gut versorgt sind - das soll der Wirsberger Weg sein", erklärt er.
In der Gemeinderatssitzung am kommenden Dienstag werde deshalb über den Kauf eines Hauses beraten, in dem dann eine Familie unterkommen könnte.
Opel ist auch klar, dass es sich um "einen sensiblen Bereich handelt" und Integration extrem wichtig ist, "so wie es in Neuenmarkt gemacht wird". Aufgabe eines Gemeinderats sei es nun einmal, das Für und Wider eines solchen Schritts abzuwägen.
Für den Pressesprecher der Regierung, Oliver Hempfling, kommt der erneute Vorstoß von Hofmann überraschend. "Den letzten Kontakt gab es im Januar 2013." Seitdem herrsche Funkstille.
Erneuter Antrag nötig
Sollte nochmals eine Nutzung als Asylunterkunft angestrebt werden, dann müsse das erneut beantragt und auf die Aspekte hin geprüft werden, die eine derartige Unterbringung zu leisten habe. Hinzu komme, dass die Kommune ihr Einvernehmen erteilen muss. "Natürlich denkt eine Gemeinde auch an die Auswirkungen einer solchen Einrichtung. Das muss nicht per se eine ablehnende Haltung sein. Letztlich ist es aber doch ein stückweit eine politische Entscheidung", weiß Hempfling.