Anwohner klagen gegen das Parkhaus Klinikum
Autor: Dagmar Besand
Kulmbach, Freitag, 16. August 2013
Die Familie Trukenbrod zieht vor Gericht, um den geplanten Neubau am Klinikum Kulmbach zu stoppen. Es gibt bessere Alternativen, um die dringend benötigten Parkplätze zu schaffen, argumentieren die Kläger. Zweckverbandsvorsitzender Söllner hofft nun auf eine zügige Entscheidung.
Darf das geplante Parkhaus am Klinikum gebaut werden oder muss ein drittes Mal neu geplant werden? Diese Frage muss das Verwaltungsgericht Bayreuth entscheiden. Die Anwohner-Familie Trukenbrod hat Klage gegen den Baubescheid der Stadt eingereicht.
Schon 2012 ist die Familie Trukenbrod gegen den ersten Parkhaus-Entwurf vor Gericht gezogen - und hat Recht bekommen. Die ursprüngliche Planung sah vor, das Parkhaus am Hang unterhalb des Wendehammers zu bauen. Der Zweckverband akzeptierte die Entscheidung, diskutierte mehrere neue Varianten und entschied sich für einen Bau entlang der Albert-Schweitzer-Straße, bei dem alle technischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden sollen, um die Belastungen durch Lärm, Abgase und Lichtreflexe für die Anwohner so gering wie möglich zu halten, so Jürgen Meins, Justiziar des Klinikums.
"Unser demokratisches Recht"
Dieses Bemühen
Das Haus der Familie ist Klaus Trukenbrods Elternhaus, gebaut Anfang der dreißiger Jahre "in einem wunderschönen Wohngebiet", als niemand an ein Klinikum auf dem Berg dachte. "Ich sehe ja ein, dass ein Parkhaus nötig ist, und bin auch dafür, dass es gebaut wird. Aber es gibt Alternativen, die uns als Anwohner weniger belasten." Trukenbrod favorisiert den Vorschlag, den Inge Aures beim Zweckverband in die Diskussion eingebracht hat, nämlich einen Neubau zwischen der Wendeschleife und der Krankenpflegeschule. Gäbe es keine Alternative "würde ich der Planung zustimmen, weil Gemeinwohl vor Eigennutz geht".
Es sei nicht fair, ihn und seine Familie als renitente Verhinderer abzustempeln. "Es geht uns nicht um Streiten. Wenn man sich auf einen anderen Standort eingelassen hätte, könnte das Parkhaus längst stehen, und es wäre Ruhe und Frieden."
Landrat Klaus Peter Söllner, Vorsitzender des Zweckverbands, bedauert die Entwicklung und hofft auf eine schnelle richterliche Entscheidung: "Die Familie hat natürlich das Recht, ihre juristischen Möglichkeiten auszuschöpfen. "Wir wollen das Bauvorhaben auf jeden Fall so ausführen, dass wir größtmögliche Rücksicht auf die Nachbarn nehmen - auch dann, wenn wir gewinnen."
Für stellvertretenden Zweckverbandsvorsitzenden OB Henry Schramm ist die erneute Klage "schwer nachvollziehbar". Man könne tagtäglich erleben, wie dringend das Parkhaus gebraucht werde. "Wer in einer Stadt lebt, muss immer damit rechnen, dass irgendwann neben seinem Grundstück ein neues Gebäude errichtet wird. Das Wohnhaus der Familie Trukenbrod sei immerhin 45 Meter vom geplanten Standort entfernt. Das Gericht wird erkennen können, dass wir uns sehr bemüht haben, so zu planen, dass die Anwohner möglichst wenig belästigt werden.
Klinikums-Geschäftsführer Herbert Schmidt hofft nun, dass das Gericht schnell und zu Gunsten des Vorhabens entscheiden wird, "damit wir nicht zu viel Zeit verlieren und möglichst schnell bauen können".