Ein 59-Jähriger, der sich wegen Beleidigung vor Gericht verantworten musste, hat die Eingangskontrolle verweigert und sich wieder auf den Heimweg gemacht.
Das kommt auch nicht so oft vor: Ein 59-Jähriger, der Mitarbeiter des Jobcenters beleidigt haben soll und sich deshalb gestern vor dem Kulmbacher Amtsgericht verantworten musste, hat kurz vor Verhandlungsbeginn das Weite gesucht.
Was war passiert? Um in Gerichtsgebäude zu kommen, muss man eine Eingangsschleuse passieren, seit 2012 ein Angeklagter im Dachauer Amtsgericht einen Staatsanwalt aus Hass auf die Justiz erschossen hat. Der 59-Jährige aus dem Raum Kulmbach hat die Eingangskontrolle gestern verweigert.
Die Belehrung
Der Justizbeamte, der ihn kontrollieren wollte, hat den Mann in der Folge darauf hingewiesen, dass er zur Verhandlung erscheinen müsse, weil er ordnungsgemäß geladen worden sei. Die Belehrung beeindruckte den 59-Jährigen nicht. Dieser nahm die Ladung, zerriss das Schreiben kurzerhand und erklärte, dass er nun wieder ausgeladen sei. Schimpfend zog er - eine Zeitung in der Hand - von dannen.
Als er auch 15 Minuten später noch nicht im Gerichtssaal erschienen war, wurde die Verhandlung ohne ihn begonnen. Diese war gleich wieder beendet, und die Zeugen, zwei Mitarbeiter des Jobcenters, durften sich auf den Heimweg machen.
1200 Euro Geldstrafe
Amtsrichterin Sieglinde Tettmann erließ einen Übergangsstrafbefehl, der eine Geldstrafe von 1200 Euro vorsieht. Sollte der 59-Jährige den Strafbefehl nicht akzeptieren, müsste er die Eingangsschleuse doch noch passieren. Denn dann würde erneut in einer Hauptverhandlung gegen ihn verhandelt.