"Alle sind dem Gift hinterhergerannt"
Autor: Stephan-Herbert Fuchs
Mainleus, Dienstag, 30. Juni 2015
Wegen Drogenhandels in zwölf Fällen wurde ein 29-jähriger Kulmbacher, der früher im westlichen Landkreis gewohnt hatte, zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Beihilfe zur Einfuhr konnte ihm nicht nachgewiesen werden.
Wegen Drogenhandels in zwölf Einzelfällen hat das Amtsgericht in Kulmbach einen 29-jährigen Mann zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt. Das Gericht konnte dem Kulmbacher, der früher in einer Gemeinde des westlichen Landkreises gewohnt hat, nur einen Teil der ursprünglichen Anklage nachweisen, in weiteren Punkten mussten die Richter den Mann freisprechen.
Verurteilt wurde der 29-Jährige letztlich, weil er zehn Mal jeweils zwischen 0,5 und zwei Gramm der Teufelsdroge Crystal Speed von einem bereits verurteilten 28 Jahre alten Metallbauer erworben hatte. Außerdem waren dem Angeklagten ein weiterer Deal mit bis zu zwei Gramm Crystal und ein Geschäft mit fünf Gramm Cannabis nachzuweisen.
Nicht nachgewiesen werden konnte dagegen der Hauptpunkt der Anklage. Hier soll der 29-Jährige seinem ein Jahr jüngeren Dealer 300 bis 400 Euro für eine Beschaffungsfahrt am Karfreitag 2014 nach Tschechien vorgestreckt haben. Die Fahrt des Dealers fand statt, der anderweitig verurteilte Mann hatte 20 Gramm Crystal Speed nach Deutschland eingeführt und hier weiterveräußert. Eine Beteiligung des Angeklagten daran konnte aber nicht mit der für eine Verurteilung notwendigen Sicherheit festgestellt werden.
"Nicht guten Gewissens"
"Da haben Sie aber Dusel gehabt, dass die Beweislage so dünn war." Diesen Satz konnte sich vorsitzende Richterin Nicole Allstadt in der Urteilsbegründung dann doch nicht verkneifen. Sie machte keinen Hehl daraus, dass sie die Bewährung nicht guten Gewissens geben könne. Die verbliebenen Taten gäben jedoch nichts anderes als eine Bewährungsstrafe her. Die Richterin bezweifelte, dass die Lebensverhältnisse des Mannes schon so gefestigt sind, dass man künftig von einem straffreien Leben ausgehen könne.
Der Angeklagte legte Wert darauf, dass er die Drogen lediglich zum Eigenverbrauch erworben und nichts an Dritte verkauft hat. Obwohl er von dem Dealer kräftig übers Ohr gehauen worden sei, habe er an dem Mann festgehalten, da er keine weitere Quelle gehabt habe. Die Qualität sei mal besser, mal schlechter gewesen, die Übergaben hätten stets in Kulmbach stattgefunden, mal in der Wohnung, mal an der Berliner Brücke, an der Stadthalle, manchmal auch in Mangersreuth.
"Konnte Geld nicht vorstrecken"
Die Beihilfe zur Beschaffungsfahrt nach Tschechien, wies der Mann strikt von sich. "So einen Betrag konnte ich nicht vorstrecken, wie hätte ich das Geld aufbringen sollen", sagte er. Tatsächlich gab es auch in der Telefonüberwachung keinen wirklich verwertbaren Hinweis auf eine Tatbeteiligung des Angeklagten.
Die Polizei hatte zwischen April und Juni 2014 rund 15 000 Telefonate abgehört und Textnachrichten ausgewertet. Das Verfahren gegen den 29-jährigen Kulmbacher ist dabei nur eines von insgesamt rund 80 weiteren Verfahren, die sich aus der Telefonüberwachung des Hauptdealers ergeben hatten.
"Die sind alle dem Gift hinterhergerannt", sagte der zuständige Sachbearbeiter der Kriminalpolizei in Bayreuth. Und er sagte auch: "Die haben sich alle gegenseitig betrogen." Auffällig sei auch gewesen, dass alle Angeklagten selbst abhängig waren.
Staatsanwalt Roland Köhler forderte eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten, Verteidiger Ralph Pittroff sieben Monate. Neben der Bewährungsstrafe setzte die Richterin eine ganze Reihe von Auflagen fest. Unter anderem bekommt der Angeklagte einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt, und er muss sich einem regelmäßigen Drogenscreening unterziehen. Außerdem hat er 450 Euro an die Diakonie zu zahlen.