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Alkohol am Lenker ist strafbar


Autor: Stephan-Herbert Fuchs

Kulmbach, Donnerstag, 27. November 2014

Wer betrunken mit dem Fahrrad fährt, kann auch dann mit dem Gesetz in Konflikt kommen, wenn er gar keinen Führerschein besitzt. Diese Erfahrung musste jetzt ein 49-jähriger Mann aus dem Thurnauer Land machen.
Zu 2400 Euro Geldstrafe wurde ein 49-jähriger Mann verurteilt, weil er betrunken mit dem Fahrrad unterwegs war. Symbolbild: Julian Stratenschulte/dpa


Vor dem Amtsgericht in Kulmbach wurde er wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 2400 Euro (80 Tagessätze zu jeweils 30 Euro) verurteilt.

Einen Führerschein konnte das Gericht dem Angeklagten nicht abnehmen, den hatte er schon vor Jahren freiwillig abgegeben, nachdem er bereits 2011 wegen eines Trunkenheitsdeliktes verurteilt wurde und es danach zu einem weiteren, ähnlichem Vorfall kam.
 
Freiheitsstrafe droht

"Jetzt darf aber nichts mehr passieren", gab Richterin Sieglinde Tettmann dem 49-jährigen mit auf dem Weg und meinte damit, dass bei der nächsten Verurteilung wegen Trunkenheit eine Freiheitsstrafe unumgänglich ist.

Eigentlich wäre die Trunkenheitsfahrt gar nicht aufgefallen, wäre der Angeklagte nicht auf der Gemeindeverbindungsstraße von Lindau nach Schwingen im Ortsbereich von Neudrossenfeld schwer

gestürzt.

Der Mann sei schon "geschlingert", als es plötzlich laut krachte, erinnerte sich eine Anwohnerin, die sofort den Ernst der Lage erkannte und einen Rettungswagen verständigte.

Eine Woche lang lag der Mann daraufhin im Klinikum, unter anderem wegen einer komplizierten Platzwunde am Kopf und wegen einer Verletzung an der Schulter.

Mit einer "Fahne" vor Gericht

Hauptproblem des Angeklagten war der Alkohol. 1,68 Promille waren es diesmal. Auch wenn er beteuerte, seit geraumer Zeit nur noch Radler zu trinken, so musste der Radfahrer dann doch zugeben, direkt vor der Verhandlung "zum Aufwärmen" einen Punsch am Kulmbacher Marktplatz konsumiert zu haben. Staatsanwältin Sandra Staade hatte im Gerichtssaal als erste die Fahne gerochen.

Bei dem Sturz selbst hatte der Angeklagte "als Wegzehrung" auch noch einige Flaschen Bier in den Satteltaschen, die bei dem Sturz zu Bruch gegangen waren.

Zu seiner Entschuldigung berichtete der Angeklagte in der Hauptverhandlung von privaten Problemen, Krankheiten, Geldsorgen und davon, dass er vor dem Vorfall mit Freunden gefeiert hatte.

Im Frühjahr, so kündigte er an, werde er eine Entzugstherapie machen, entsprechende Vorgespräche habe er bereits mit der Suchttherapie geführt.

Staatsanwältin Sandra Staade forderte in ihrem Plädoyer die letztlich auch verhängte Geldstrafe von 2400 Euro. Der Angeklagte habe zwar den Sachverhalt vollumfänglich eingeräumt, zumindest so weit er sich erinnern konnte, er habe sein Bedauern geäußert und habe sich letztlich selbst am meisten geschadet, doch ist er auch einschlägig vorbestraft. "Der Angeklagte hat offensichtlich ein Alkoholproblem, das er angehen muss", so die Anklagevertreterin.

Absolut fahruntüchtig

Richterin Sieglinde Tettmann schloss sich mit dem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft an, zusätzlich muss der Mann auch die Kosten des Verfahrens tragen. Tettmann erinnerte in ihrer Urteilsbegründung vor allem daran, dass jeder Mensch ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig gilt. Und das gilt natürlich auch für Radfahrer.