Himmelkroner AfD-Funktionär wird nicht vom Staatsschutz belangt
Autor: Stephan Tiroch
Kulmbach, Montag, 07. November 2016
Auch wenn die Äußerungen über Kriegsschuld und Ostgebiete keine Straftat sind, sorgen sie aber weiter für Unruhe im AfD-Kreisverband Kulmbach-Lichtenfels.
Verfassungsfeindlich und strafbar waren die Aussagen des stellvertretenden AfD-Kreisvorsitzenden Edwin Hübner, Himmelkron, im ARD-Magazin "Kontraste" offenbar nicht. Er hatte sich, wie berichtet, vor laufender Kamera in der Art der "Reichsbürger" und der Rechtsextremen zur Kriegsschuldfrage und zu den deutschen Ostgebieten geäußert.
Kein Ermittlungsverfahren
Dem Polizeipräsidium Oberfranken war das Thema bereits bekannt. "Der Staatsschutz weiß Bescheid", teilte Polizeisprecherin Anne Höfer auf Anfrage mit. "Nach Prüfung durch das Fachkommissariat und die Staatsanwaltschaft Bayreuth fallen diese Äußerungen unter den Bereich der freien Meinungsäußerung. Es gibt keine Ermittlungen wegen eines Anfangsverdachts auf eine Straftat."Der AfD-Funktionär hatte wörtlich erklärt: "Wir Deutsche sind einfach zu gut. Das ging ja schon an mit dem Ersten und Zweiten Weltkrieg. Ich unterstelle einfach, dass wir in den Krieg getrieben wurden. Warum hätten wir Polen angreifen sollen?" Er bekannte sich dazu, dass für ihn auch die Gebiete östlich der Oder nach wie vor zu Deutschland gehören - Gebietsrevisionismus, wie es eindeutiger kaum geht. Weiter schloss er sich der vielfach von "Reichsbürgern" vertretenen Ansicht an, dass Deutschland immer noch besetzt und ein Marionettenstaat der USA sei.
Wegen des Interviews wird Hübner, der darauf beharrt, seine private Meinung und nicht die AfD-Position wiedergegeben zu haben, also nicht belangt. Aber innerhalb des AfD-Kreisverbands sorgte seine Erklärung für erhebliche Unruhe.
Zunächst der Rücktritt von Mandy Myszak als Beisitzerin im Vorstand. Sie nannte Hübners Aussagen "desaströs". Was er über die deutsche Kriegsschuld und die Ostgebiete gesagt hat, sei, so Myszak, "parteischädigend und verfassungsfeindlich". Dafür wolle sie sich als Kreisvorstandsmitglied nicht rechtfertigen müssen.
Rücktrittsforderung abgelehnt
Der zehnköpfige AfD-Kreisvorstand unterstützte weder den von Myszak geforderten Rücktritt Hübners noch ein Parteiordnungsverfahren. Nach Auskunft des AfD-Kreisvorsitzenden Georg Hock, Kulmbach, sei die große Mehrheit dagegen gewesen.Ganz so eindeutig scheint die Ablehnung aber doch nicht gewesen zu sein. Denn nun bekommt die abtrünnige Beisitzerin Schützenhilfe. Der zweite stellvertretende AfD-Kreisvorsitzende Markus Dossenbach aus Bad Staffelstein meldet sich zu Wort.
Er hält die Äußerungen Hübners für "völlig indiskutabel". Auch er unterstütze die Forderung, dass der erste stellvertretende Kreisvorsitzende zurücktreten soll.