22-jähriger Kulmbacher rastet im Suff völlig aus
Autor: Stephan-Herbert Fuchs
Kulmbach, Donnerstag, 21. Dezember 2017
Nachdem ein Beziehungsstreit eskaliert war, griff ein 22-jähriger Mann aus dem Landkreis Kulmbach Freunde an. Er kam mit einer Geldstrafe davon.
Acht halbe Bier, vier Wodka Energy, vier Whisky Cola und dann auch noch Krach mit der Freundin: Das war für einen 22-jährigen Mann aus dem Landkreis zu viel. Er griff Freunde und Nachbarn an - und selbst die herbeigerufenen Polizeibeamten, die gleich mit zwei Streifen anrückten, waren vor ihm nicht sicher.
Mit Pfefferspray gebändigt
Erst mit Pfefferspray und Handfesseln konnten die Beamten den jungen Mann bändigen. Und selbst dann hagelte es weiter heftige Beleidigungen.
Nun musste sich der 22-Jährige vor Gericht verantworten. Wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Bedrohung wurde er zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu jeweils zehn Euro (1100 Euro) verurteilt.
Provokation um Mitternacht
Der Angeklagte konnte sich an nichts mehr erinnern. "Ich hatte wohl einen Filmriss", sagte er. Doch das schützt vor Strafe nicht, wie er sich von Richterin Sieglinde Tettmann belehren lassen musste. "Einen Filmriss haben viele, die ordentlich ins Glas geschaut haben", so Tettmann. Das bedeute aber noch lange nicht, dass sie nicht wissen, was sie tun. Eingeschränkt sei allenfalls die Gedächtnisleistung. Das bedeute, sie könnten sich am nächsten Tag an nichts mehr erinnern.
Erinnern konnte sich der 22-Jährige noch daran, dass ihn seine drei Jahre jüngere Freundin am 23. Mai zu mitternächtlicher Stunde provoziert hatte. Warum er dann auf deren Schwester und einen Nachbarn losgegangen war, die Schwester zu Boden schubste und dem Nachbarn die Brille aus dem Gesicht wischte, wusste er tatsächlich nicht mehr. Als nächstes hatte sich der Angeklagte die Tante seiner Freundin vorgenommen, die eigentlich nur schlichten wollte. Ihr soll er zwei Mal mit voller Wucht gegen die linke Körperhälfte geschlagen haben.
Polizisten ins Gesicht geschlagen
Die Frau hatte mittlerweile die Polizei verständigt, die gleich mit zwei Streifen, eine aus Stadtsteinach, die andere aus Bad Berneck, anrückte. Zunächst hatte sich der Angeklagte auf einem Nachbargrundstück verschanzt. Als ihn die Beamten ausfindig machen konnten, bekam einer von ihnen einen Faustschlag ins Gesicht. Die heftige Gegenwehr konnten die Polizisten erst mit dem Einsatz von Pfefferspray beenden.
In ihrer Zeugenaussage versuchte die Tante des Mannes den Vorfall herunterzuspielen. "Es war nicht so dramatisch", sagte sie und zog sich dabei den Zorn der Richterin zu. In ihrer polizeilichen Aussage hatte die Frau noch von einem Faustschlag mit voller Wucht und heftigen Schmerzen danach gesprochen. Die Freundin des Angeklagten war trotz Ladung erst gar nicht vor Gericht erschienen. Richterin Tettmann hat sich deshalb Ordnungsmaßnahmen vorbehalten für den Fall, dass kein Attest nachgereicht wird.
Vier Jugendstrafen
Staatsanwalt Roland Köhler beantragte eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu jeweils zehn Euro (1300 Euro). Zulasten des Angeklagten wertete er vor allem die vier Voreintragungen, die der Mann bereits in seinem Strafregister hatte. Da es sich bei allen vier Eintragungen um Jugendstrafen handelte, wurde der Mann bisher immer nur zu Arbeitsauflagen verurteilt.
Verteidigerin Doris Benker-Roth aus Bayreuth sah 60 Tagessätze zu jeweils fünf bis zehn Euro als ausreichend an. Ihr Mandant habe bereits eine Schadenswiedergutmachung angeboten, habe sich bei allen Beteiligten schriftlich entschuldigt und ohne zu beschönigen alles eingeräumt, was er noch wusste.
Richterin Tettmann bezeichnete im Urteilsspruch das Geschehen als heftig. "Da steckt Aggressionspotential dahinter", sagte sie. Wenn sie mit dem Urteil von 110 Tagessätzen zu jeweils zehn Euro geringfügig unter der Forderung des Staatsanwaltes blieb, dann auch deshalb, weil sich der Angeklagte bei seinen Übergriffen selbst den Arm gebrochen hatte.