18-jähriger Angeklagter lachte über das Urteil
Autor: Karl Heinz Weber
Kulmbach, Mittwoch, 22. Mai 2013
Immer wieder stritt sich ein 18-Jähriger mit seiner vier Jahre älteren Freundin. Wegen Nichtigkeiten kam es zu Handgreiflichkeiten. Der junge Mann musste sich wegen Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Nötigung, Bedrohung und Widerstands gegen Polizeibeamte verantworten.
Die "Laufbahn" des 18-jährigen Angeklagten vor dem Amtsgericht Kulmbach begann ähnlich wie bei anderen Fällen vor dem Jugendrichter. Zerrüttetes Elternhaus, Trennung von Vater und Mutter, Kinderheim, Jungendpsychiatrie und Erziehungsheim. Danach blieb der aus der Oberpfalz stammende, 18-jährige Arbeitslose in Kulmbach hängen.
Er lernte eine 22-jährige Frau kennen, beide hatten über vier Monate ein Verhältnis. Sie wohnten im gleichen Haus, jeder in seiner Wohnung. Doch lange ging es nicht gut, denn das Aggressionspotential, das in dem jungen Mann schlummerte, kam immer wieder hervor.
So kam es immer wieder wegen Nichtigkeiten zu Streitigkeiten und Übergriffen. Vor dem Amtsgericht Kulmbach unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Christoph Berner wurden zwei Fälle zusammengefasst.
Fall 1: Am 11. Dezember 2012 im Laufe des Nachmittags eskalierte ein Streit.
Im Laufe des Abends kehrte der 18-Jährige zurück und packte seine Freundin an den Armen, und schuppste sie. Die Cousine der Freundin befand sich ebenfalls in der Wohnung und ging dazwischen. Auch sie wurde attackiert. Sie ging zu Boden und wurde noch zweimal vom Angeklagten getreten.
Um weitere Auseinandersetzungen zu unterbinden, nahmen die Beamten der Polizei Kulmbach nun den Schläger in Gewahrsam. Er wurde abgeführt und auf der Wache in die Zelle eingeliefert.
Dort weigerte er sich, trotz mehrmaliger Aufforderung, seine Sachen, die er in den Hosentaschen hatte, herauszugeben. Die Vorschriften über die Unterbringung von Gefangenen in Arrestzellen lassen dies aber nicht zu. So wurde gegen den Willen des Festgenommenen die Maßnahme durchgesetzt. Gegen die Fixierung wehrte er sich mit Händen und Füßen so vehement, dass einer der Beamten durch Kniestöße verletzt wurde.
Fall 2: Am 28. Dezember 2012 kam es dann zur nächsten gerichtsrelevanten Auseinandersetzung zwischen dem Ex-Pärchen.
Nach einem Streit wollte sie ihn nicht zurück in die Wohnung lassen. So trat er die Türe ein. Danach wurde stundenlang diskutiert und gestritten. Im Beisein von Freunden wollte er ihr schließlich das Handy abnehmen. Da sie ihr Mobiltelefon aber nicht freiwillig hergeben wollte, verdrehte er ihr den Arm und verletzte sie dabei. Auch dieser Vorfall wurde bei der Polizei angezeigt. Trotzdem gingen beide noch kurze Zeit miteinander.
Kein Geständnis
Der geschilderte Sachverhalt entspricht der Darstellung von Staatsanwalt Stefan Grawe, gestützt auf die Aussagen der sieben geladenen Zeugen. Der Angeklagte selbst stritt fast alle Anklagepunkte ab.
Nach seiner Version habe er lediglich die Tür eingetreten, die aber schon vorher kaputt war. Außerdem habe er seine Ex nur an den Armen gehalten und nicht den Arm verdreht. Die Cousine habe er auf keinen Fall getreten. Der Polizist habe ihn angegriffen und nicht umgekehrt. Drohungen gegen die Freundin und deren Verwandtschaft hätte es auch nie gegeben.
Nach Abschluss der Beweisaufnahme wurde Stefan Fürst von der Jungendgerichtshilfe gehört. Er war sich sicher, dass Reifeverzögerungen vorliegen und somit das Jugendstrafrecht anzuwenden ist.
Vorstrafen waren ebenfalls vorhanden, überwiegend wegen Sachbeschädigungen.
Staatsanwalt Stefan Grawe forderte zwei Wochen Jugendarrest, 100 Arbeitsstunden und außerdem, dem Angeklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Der Anklagevertreter war sich sicher, dass der Betroffene gelogen hat. Seine Ausführungen wurden vom respektlosen Lachen des Angeklagten unterbrochen.
"Zwei Wochen Dauerarrest, 80 Arbeitsstunden und die Kosten des Verfahrens", so lautete der Richterspruch. Auch während der Ausführungen des Richters lachte der Beschuldigte. Die Straftaten gegen die der Angeklagte verstoßen hatte waren Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Nötigung, Bedrohung und Widerstand.
Fazit: Der Angeklagte scheint durch das Verfahren und sein eigenes Fehlverhalten absolut nichts dazu gelernt zu haben. Das Urteil dürfte auf ihn keinerlei erzieherischen Wert haben. Der 18-Jährige äußerte, dass er sich wieder in Richtung Oberpfalz begeben will, wo er auch herstammt. So dürfte es dem Vorsitzenden erspart bleiben, in Zukunft noch öfter mit dem Angeschuldigten zu tun zu haben.