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18-Jährige gibt Rauchen, Trinken und Chillen als Hobbys an


Autor: Stephan-Herbert Fuchs

Kulmbach, Mittwoch, 12. August 2015

Für zwei junge Angeklagte aus dem Landkreis Kulmbach, die eine 16 Jahre alt und Schülerin, die andere 18 und in einer Berufsfindungsmaßnahme, war es eine völlig neue Erfahrung. Weil sie eine Ex-Freundin massiv beleidigt hatten, fanden sie sich auf der Anklagebank wieder.
Symbolfoto: Arne Dedert/dpa


Mitte April, auf offener Straße, trafen die beiden Beschuldigten auf die junge Frau, die sich so beleidigt fühlte, dass sie sofort Anzeige erstattete.

Vor dem Kulmbacher Amtsgericht räumten die beiden Angeklagten die massiven Beleidigungen ein. Weil sie sich von der früheren Freundin links liegen gelassen fühlten, hätten sie die Schimpfworte ausgerufen.
Das kann allerdings auch nur ein Vorwand sein, denn offensichtlich gab es schon öfter Knatsch, der einmal sogar in tätlichen Auseinandersetzungen geendet haben soll.


Jugendtypisches Fehlverhalten


Mittlerweile habe man keinen Kontakt mehr und sogar versucht, sich zu entschuldigen, so die 18-Jährige. Allerdings sei es beim Versuch geblieben, weil die Frau einfach nicht anzutreffen gewesen sei.

Der Vertreter der Jugendgerichtshilfe, Stefan Fürst, sprach für beide Angeklagte von einer konfliktbelasteten familiären Situation. Die Ältere der beiden habe ihm gegenüber als Hobby "Rauchen, Trinken und Chillen" angegeben - von sinnvoller Freizeitbeschäftigung keine Spur. Die Tat selbst stufte er als jugendtypisches Fehlverhalten ein und regte eine Einstellung gegen Arbeitsstunden an.


Sozialstunden für die Gummi-Stiftung


Die setzte Amtsgerichtsdirektor Christoph Berner dann auf jeweils 30 Stunden fest. Solch ehrabschneidende Äußerungen müsse man sich halt einfach verkneifen, sagte Amtsgerichtsdirektor Christoph Berner. Unter anderem weil beide nicht strafrechtlich vorbelastet sind, weil sie sich einsichtig zeigten und zumindest versucht hatten, sich zu entschuldigen, sei die Einstellung gegen Sozialstunden nach näherer Weisung der Geschwister-Gummi-Stiftung zu rechtfertigen.

"Eine Bagatelle war es aber trotzdem nicht", so Berner, zumal die Beleidigung ohne jeglichen Grund erfolgt sei.