Zeyerner Sportverein kündigt Widerstand an
Autor: Veronika Schadeck
Zeyern, Montag, 02. Dezember 2013
Der Zeyerner Ortsverein will die Kündigung des Pachtvertrages nicht hinnehmen. Jetzt muss möglicherweise die Frage geklärt werden, ob die Kündigung überhaupt rechtens ist.
Nachdem der Gemeinderat beschlossen hatte, den Pachtvertrag mit dem DJK/SV Zeyern/Roßlach fristlos zu kündigen, könnte der Sportverein am Ende ohne Sportgelände dastehen.
Dass mit der Kündigung des Pachtvertrages eine völlig neue Situation entsteht, hatte der Leiter der Servicestelle Kronach des Staatlichen Bauamtes Bamberg, Jürgen Woll, bereits vor zwei Wochen erklärt. In der Zwischenzeit haben wieder Gespräche stattgefunden. Durch die Entscheidung der Gemeinderäte, so Woll, gehe man davon aus, dass dem Sportverein ab Mitte nächsten Jahres kein Fußballplatz mehr zur Verfügung steht. Damit könne die Bundesrepublik Deutschland auch nicht mehr verpflichtet werden, dem DJK/SV Zeyern/Roßlach einen Ersatzplatz zu schaffen.
Woll hofft nun, dass 2014 hinsichtlich der Finanzierung der Ortsumgehung grünes Licht gegeben wird und die Straße in Angriff genommen werden kann.
Der Sportverein müsste demnach das Sportplatzgelände sauber und ordnungsgemäß zum 1. Juni 2014 an die Gemeinde zurückgeben.
Der DJK/SV Zeyern/Roßlach will die Kündigung des Pachtvertrages aber nicht widerstandslos hinnehmen. Das erklärte Vorsitzender Stefan Krell auf Anfrage. Er spricht von einer Zusatzvereinbarung im Pachtvertrag zwischen dem Sportverein und der Gemeinde, in der die Laufzeit des Vertrages bis 2020 geregelt sei. Unverständnis äußerte Krell deshalb über die Entscheidung der Gemeinderäte und des Bürgermeisters.
Zusatzklausel
"Die Kündigung ist unwirksam", betonte gestern der Rechtsanwalt des DJK/SV Zeyern/Roßlach, Stefan Kollerer. Er ging näher auf eine Zusatzklausel ein, die in dem Pachtvertrag beinhaltet sein soll und die Paragraph 8, Absatz 2, unwirksam mache. Laut Auskunft des Bürgermeisters Norbert Gräbner im November soll in diesem wiederum geregelt sein, dass eine fristlose Kündigung bei Vorliegen öffentlichen Interesses rechtens sei. Die Zusatzklausel beinhalte laut Rechtsanwalt Kollerer allerdings, dass - selbst wenn öffentliche Interessen vorliegen - der Vertrag nicht gekündigt werden könne. Er habe deshalb dem Verein geraten, gegen die Kündigung des Pachtvertrages vorzugehen.
"Wir mussten die Reißleine ziehen und ein Zeichen setzen", sagte Bürgermeister Norbert Gräbner. Wenn nun der DJK/SV die Auffassung vertrete, gegen die Kündigung Klage einzureichen, dann "befinden wir uns in den Händen des Amtsgerichts". Er könne sich allerdings nicht vorstellen, dass das Gericht der Klage stattgeben werde.
Es sei keine leichte Situation, so der Bürgermeister. Er könne auch nicht nachvollziehen, warum der Sportverein nicht in einem Entschädigungsverfahren seine Forderungen Nachdruck verliehen hat. Denn dann hätte der Freistaat im Rahmen der Entschädigungsklausel "zum Schutz der kleinen Bürger" die Kosten der Klage übernommen. So und auch im Falle, wenn der Sportverein jetzt vor das Amtsgericht wegen der Kündigung ziehen wolle, müsse der Verein die Kosten tragen.
Versammlung
In der Zwischenzeit wartet die Interessengemeinschaft Zeyern beziehungsweise einige Mitglieder des Sportvereins noch auf eine Antwort des Vorstandes bezüglich der Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung. Eine Terminierung sollte bis zum 6. Dezember erfolgen. "Wenn wir bis dahin keine Nachricht haben, so Roland Pompe, werden wir uns zusammensetzen und über das weitere Vorgehen beraten.
Wie Sportvereinsvorsitzender Krell jedoch erklärt, soll voraussichtlich in der zweiten Januarwoche eine außerordentliche Mitgliederversammlung stattfinden: "Wir bereiten uns derzeit vor. Wir hätten eine Versammlung auch ohne Aufforderung einberufen."
In der Sitzung soll nicht nur die aktuelle Situation beleuchtet. Es soll dann auch um rückläufige Mitglieder- und Zuschauerzahlen gehen, sondern auch um die mangelnde Akzeptanz in der Bevölkerung in Bezug auf die Anliegen des Sportvereins.