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Wird das Wasser in Küps teurer?


Autor: Heike Schülein

Küps, Mittwoch, 25. Februar 2015

Der Marktgemeinderat befasste sich mit einer Erhöhung der Wassergebühren ab dem 1. April 2015. Eine Einigung gab es noch nicht.
2002 wurde die Wassergebühr von 1,75 auf 1,97 Euro pro Kubikmeter angehoben. Jetzt müsste eine weitere Erhöhung auf 2,47 Euro pro Kubikmeter erfolgen, um eine Kostendeckung zu erzielen. Foto: Alexander Löffler


Im Rahmen des Jahresabschlusses 2014 wurde durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) eine Nachkalkulation der Wassergebrauchsgebühren für 2012 bis 2015 sowie eine neue Berechnung für 2015 bis 2018 erstellt. Dabei stellte der BKPV eine Unterdeckung von 27 Cent pro Kubikmeter Wasser fest. Gründe hierfür seien, so Bürgermeister Herbert Schneider (parteilos), die erheblich gestiegenen Unterhaltskosten infolge vieler Wasserrohrbrüche sowie ein erneuter Rückgang der verrechenbaren Wassermenge.

Das Defizit der letzten drei Jahre belief sich auf 262 000 Euro. Bisher betrug die Wassergebühr 1,97 Euro pro Kubikmeter. Um eine Kostendeckung zu erreichen, sei ein gemittelter Wasserpreis von 2,47 €/m³ erforderlich, erklärte der Bürgermeister die Berechnungen des BKPV.

In diesem Zusammenhang wäre auch der höhere Preis für Bauwasserzähler oder eines sonstigen Wasserzählers auf 2,70 €/m³ anzupassen, der bisher bei 2,00 €/m³ liegt.

Alternativ zur Kalkulation durch den BKPV wurde eine Erhöhung der Grundgebühr berechnet. "In diesem Zusammenhang stellt sich außerdem die Frage, ob es bei vierteljährlichen Vorauszahlungsraten bleibt oder ob wir auf monatliche Beiträge umstellen", meinte Schneider, der entsprechende Gebührenanpassungen nebst Satzungsänderungen anregte.

Es folgte eine längere Diskussion. "Wir haben in den letzten Jahren unwahrscheinlich hohe Investitionen in die Wasserversorgung getätigt. Dabei haben wir immer gewusst, dass sich diese Maßnahmen auf eine Gebührenerhöhung auswirken werden", erklärte CSU-Fraktionsvorsitzende Ursula Eberle-Berlips. Diese müsse aber sozial verträglich gehandhabt werden, also lediglich kostendeckend und ohne Gewinne. "Eine Erhöhung das Wasserpreises von über 20 Prozent werden wir nicht mittragen", kündigte sie an.

Offene Fragen

Zudem seien etliche Fragen offen. Dass der Wasserverbrauch sinke, sei einerseits lobenswert, andererseits aber auch schwierig. "Je mehr Wasser wir umsetzen, umso mehr können wir einnehmen, was sich auch in der Grundgebühr widerspiegelt. Je mehr Grundgebühr wir verlangen, umso sicherer ist der Sockelbetrag für die Wasserversorgung."

Auch über die kalkulatorischen Kosten müsse noch nachgedacht werden. Die Sozialverträglichkeit sei durch den gesetzlichen Vollzug gegeben, sagte der Bürgermeister. Der Gesetzgeber habe sich bereits darüber Gedanken gemacht. Die kalkulatorischen Zinsen seien per Beschluss festgelegt. Eine rückwirkende Änderung sei nicht möglich. Der Prüfer sei am kommenden Freitag in dieser Angelegenheit vor Ort im Rathaus.

"Wir sind an dem Punkt, an dem wir erkennen, dass die Investitionen durchschlagen - in der Qualität und Wassergebühr", meine SPD-Fraktionsvorsitzender Dieter Lau. Ihn interessierte die Anzahl der Rohrbrüche und wie viele davon vom Bauhof selbst repariert wurden. Zudem wollte er wissen, in welchen Netzgebieten sich diese ereigneten. "Je höher die Gebühr ist, desto mehr versucht der Verbraucher, sie durch Einspareffekte zu kompensieren", meinte er. Der Wasserverbrauch werde daher weiter sinken - allein schon aufgrund des Bevölkerungsrückgangs.

Nach den vielen Investitionen müsste Küps hinsichtlich der Wasserversorgung auf einem sehr guten Stand sein. Die Kosten dürften doch sinken, überlegte der Burkersdorfer Ortssprecher Volker Wündisch, ob jetzt eine solche starke Erhöhung notwendig sei.

Ein eventueller Überschuss müsse, so der Bürgermeister, pflichtgemäß den Bürgern gutgeschrieben werden. Ralf Pohl (SPD) fragte, ob man die Leistungen auch kostengünstiger erbringen könnte. Er forderte eine Prüfung von Kostensenkungsmaßnahmen. Auch bei den kalkulatorischen Zinsen sah er Spielräume.

Entscheidung am 17. März

"Eine starke Anhebung der Wassergebühr ist problematisch. Noch problematischer ist aber eine starke Erhöhung der Grundgebühren", widersprach er Ursula Eberle-Berlips. "Am 17. März ist Deadline. Dann muss eine Entscheidung fallen", verdeutlichte der Herbert Schneider. Bis dahin werde man sich mit der Angelegenheit intensiv auseinandersetzen.

Dem Gremium lag die Jahresrechnung 2014 des Marktes Küps vor. Der Verwaltungshaushalt schließt mit 12,8 Millionen Euro. Dies entspricht einer Überschreitung des Haushaltsansatzes um 293 351 Euro. Dies konnte vor allem durch Mehreinnahmen und Minderausgaben im Verwaltungshaushalt erreicht werden.

Die Zuführung an den Vermögenshaushalt beträgt rund 2,1 Millionen Euro und damit über eine Million Euro mehr, als im Haushalt 2014 vorgesehen. "Die Pflichtzuführung wurde um ein Vielfaches überstiegen", freute sich der Bürgermeister.

Der Vermögenshaushalt schloss mit rund 3,7 Millionen Euro. Dies entspricht einer Überschreitung des Haushaltsansatzes um 37 768 Euro. Der Schuldenstand betrug zum 31. Dezember 2014 rund 12,2 Millionen Euro. Zu Jahresbeginn waren dies noch rund 12,9 Millionen Euro, so dass man den Schuldenberg etwas reduzieren konnte.

Satteldach oder Pultdach

Um die Vorlage eines Bauantrages für den Neubau des Hochbehälters Schlottenberg abschließen zu können, musste das Gremium noch über dessen Dachform entscheiden. Es soll die günstigste Variante, Satteldach oder Pultdach, zur Ausführung kommen.

Das gemeindliche Einvernehmen wurde dem Bauantrag von Roland Jakob auf Anbau eines Fabrikgebäudes in der Industriestraße 10 in Küps erteilt. Auf Einladung des IHK-Vizepräsidenten und Vorsitzenden des IHK-Gremiums Kronach, Hans Rebhan, stattete kürzlich Staatssekretär Gerhard Eck der Kerngemeinde Küps einen Kurzbesuch ab. Er wollte sich selbst ein Bild von der derzeitigen Ortsdurchfahrt der B 173 machen. Schneider hatte dabei die durch den Marktgemeinderat beschlossene Troglösung favorisiert.

Der Staatssekretär habe sich von den vorgetragenen Argumenten überzeugt gezeigt. Allerdings müsse das Bewertungsverfahren des Bundesverkehrsministeriums abgewartet werden, welche Trasse letztendlich nach Ansicht der Planungsbehörde den Vorzug bekäme.