Druckartikel: Was die Stadtwerke Kronach bei einem Wasserrohrbruch raten

Was die Stadtwerke Kronach bei einem Wasserrohrbruch raten


Autor: Marco Meißner

Kronach, Donnerstag, 24. Oktober 2019

Wenn der Frost kommt, folgen bald die ersten Rohrbrüche. Diese Annahme stimmt so nicht, sagen die Fachleute. Und sie erklären, was zu tun ist, wenn ein Schaden auftritt.


Der Herbst zeigt sich gerade noch einmal von seiner schönsten Seite. Doch die frostige Zeit blickt ihm schon über die Schulter. Dann kehrt auf den meisten Baustellen Ruhe ein. Punktuell müssen die Bagger dennoch ausrücken. So wie gerade erst in der Kronacher Strau. Dann nämlich, wenn die Wasserrohre brechen.

Für viele sind solche Rohrbrüche ein typisches Problem des Winters. Dem ist aber nicht so. Wie es in der Wirklichkeit aussieht und wie richtig auf einen reagiert wird, wenn das Wasser auf die Straße sprudelt, erklären Stadtwerke-Leiter Jochen Löffler und sein Kollege Thomas Ehrsam.

1. Welche Ursachen gibt es für einen Wasserrohrbruch? "Es gibt eine ganze Reihe möglicher Ursachen", stellt Löffler fest. Grundsätzlich kämen statische oder dynamische Belastungen infrage, die die Leitung nicht (mehr) aufnehmen könne, oder Materialermüdung, Korrosion und Überalterung.

"Erstere können zum Beispiel durch Frost und Tauwechsel - allgemein Bodenbelastungen - hervorgerufen werden oder durch Druckstöße im Rohrnetz", ergänzt Ehrsam. Letztere seien die Folge von Materialfehlern, Abnutzung oder Überalterung. 2. Welche Schäden an Straßen und Risiken für das Leitungsnetz gehen mit einem Rohrbruch einher?

Aus- und Unterspülungen können laut Löffler zu Rissen, Absenkungen oder gar Einbrüchen in Straßen und Gehwegen führen. Unterdruck im Leitungssystem kann für ein Einziehen von Erdmaterial ins Rohrnetz sorgen. "Das kam aber bei den Stadtwerken Kronach noch nicht vor." Im Regelfall stehe das Rohr ja unter Druck, das bedeute, es trete Wasser aus und nichts ein.

3. Treten diese Ereignisse überall im Stadtgebiet gleichmäßig auf? Aufgrund der unterschiedlichen Ursachen ist das ganze Stadtgebiet mehr oder weniger betroffen. Tendenziell besteht aber ein größeres Risiko in den Bereichen mit den ältesten Leitungen und an den tiefstgelegenen Stellen im Netz, da dort größere Drücke herrschen, wie Löffler feststellt.

4. Ist die landläufige Meinung richtig, dass die Brüche verstärkt in der frostigen Jahreszeit auftreten?

"Der Statistik beziehungsweise unseren Aufzeichnungen zufolge definitiv nein", so Löffler."Es gibt keine höhere Anzahl an Rohrbrüchen in der Winterzeit." Es könne nur vermutet werden, dass dies früher, als die Winter noch strenger waren, anders gewesen sein könnte. 5. Lässt sich ein Wasserrohrbruch präventiv erkennen oder gar verhindern?

Risse oder schlagartig auftretende Brüche sind laut Löffler und Ehrsam nicht im Vorfeld erkennbar und somit auch kaum zu verhindern. Schäden infolge von Korrosion lassen sich aufgrund des Wasserverlustes bei ansonsten intakter Rohrleitung eher wahrnehmen. "Präventiv wollen die Stadtwerke künftig tätig werden mit einer umfassenden Netzaufnahme und Bewertung sowie einem Konzept zur systematischen Netzinstandhaltung und Erneuerung", erklärt Löffler. 6. Was ist zu tun, wenn man als Bürger einen Wasserrohrbruch wahrnimmt?

Das Versorgungsunternehmen sollte umgehend informiert werden - in Kronach und den Stadtteilen also die Stadtwerke. Vorzugsweise sollten Bürger die Bereitschaftsnummer der Wasserversorgung (rund um die Uhr erreichbar) nutzen: 0171/ 4286261. Oder man wendet sich an die Verwaltung: 09261/ 50470. 7. Welchen Unterschied gibt es zwischen einem solchen Schadensereignis auf öffentlichem und privatem Grund?

"Im öffentlichen Bereich ist der Schaden aufgrund der Leitungsdimension und des erforderlichen Aufwands zur Beseitigung zumeist größer beziehungsweise kostenintensiver", sagt Löffler. Die Schadensbeseitigung an der Leitung erfolgt grundsätzlich durch die Stadtwerke.

Die Kosten im öffentlichen Bereich tragen die Stadtwerke, Kosten für Schäden oder deren Beseitigung im Privatgrund trägt der Grundstückseigentümer.

8. Wie wird der Bruch behoben?

Im Idealfall läuft die Schadensbehebung laut Löffler wie folgt ab: Die Schadensstelle wird möglichst exakt lokalisiert. Die Stadtwerke informieren die betroffenen Anlieger und stellen im geschädigten Bereich die Wasserzuführung ab. Es folgen die Erdarbeiten zum Freilegen der Leitung, die Reparatur und die Wiederherstellung der ursprünglichen Oberfläche.

Auch auf Privatgrund dürfen bis zum jeweiligen Wasserzähler des versorgten Grundstücks Reparaturen an den Leitungen oder Leitungserneuerungen nur von den Stadtwerken ausgeführt werden.

Die Erdarbeiten und Oberflächenherstellung dürfen dort auch vom Grundstückseigentümer selbst oder einer vom ihm beauftragten Firma ausgeführt werden.