Warum in Marktrodach doch kein neues Baugebiet entsteht
Autor: Veronika Schadeck
Marktrodach, Freitag, 28. Juni 2019
Raum genug für 20 Bauplätze ist vorhanden und auch Interessenten gibt es genügend - trotzdem wird es nichts mit dem Bauland in Kleinvichtach.
Das Ergebnis eines Lärmschutzgutachtens macht Baubewerbern in Marktrodach einen Strich durch die Rechnung. Die Ausweisung der Gewerbebrache im ehemaligen Steinbruchgelände in Kleinvichtach zum Bauland ist somit vorerst vom Tisch. Rund 20 Bauinteressenten müssen sich nun auf eine neue Suche begeben, um ihren Traum vom Eigenheim erfüllen zu können.
Wie Bürgermeister Norbert Gräbner erklärte, sei in seiner Gemeinde eine rege Baunachfrage vorhanden. So wurden erst in jüngster Vergangenheit die Gebiete Bühl III und IV als Baugebiete ausgewiesen, erschlossen und bebaut.
Industriebrache beseitigt
Der Markt habe nun geplant, die Gewerbebrache des ehemaligen Steinbruchgeländes in Marktrodach einer Wohnnutzung zuzuführen. Insgesamt sollten dort 20 Bauplätze entstehen. Der Eigentümer der Grundstücke wollte den Erlös in ein Mehrfamilienhaus investieren, das ebenfalls auf diesem Areal errichtet werden sollte.
"Die Lage wäre ideal gewesen", so Gräbner. Das Gelände befinde sich innerhalb der Ortschaft, in unmittelbarer Nähe des Radwegs. Mit dem Bau von Eigenheimen auf diesem Gelände hätte man den Bauanfragen nachkommen können, ohne zusätzliches Grünland zu verlieren. Zudem wäre auch eine Industriebrache beseitigt worden. Hinzu komme, dass sich das Gelände in unmittelbarer Nähe zum Radweg und Bundesstraße angrenze. In der Nähe befindet sich aber auch ein Sägewerk.
Um möglichen Konflikte bezügliches des Umweltschutzes und Lärmentwicklung vorzubeugen und um den entsprechenden gesetzlichen Anforderungen zu begnügen, habe der Markt bereits zu Beginn des Bauleitverfahrens Bodenuntersuchungen wegen möglichen verseuchten Erdreichs und die Erstellung eines Schallschutzgutachtens in Auftrag gegeben.
Suche nach Lösungen
Die Bodenuntersuchungen, so Gräbner, haben keine Beanstandungen ergeben. Auch wurde die Entfernung zur Bundesstraße als ausreichend bewertet. Beim Lärmpegel wurde aber festgestellt, dass die Orientierungswerte zum großen Teil um 7 dB zur Tageszeit und um bis zu 6 dB in der Nachtzeit überschritten werden. "Ein Wohnbebauung wird auf Basis des aktuellen Betriebsszenarios des Sägewerks aus fachtechnischer Sicht für nicht umsetzbar gehalten", heißt es in dem Gutachten.
Man suche nun nach Lösungen, so Gräbner. Auch die Errichtung einer Schallschutzwand wurde ins Auge gefasst. Zur Einhaltung der Orientierungswerte wäre aber eine Wand mit einer Länge von 250 Metern und einer Höhe von zehn Metern erforderlich. Die Kosten würden hierfür bei einer Million liegen. "Das ist eine enorme Summe!"