Wann gibt's in Kronachs Schulen eigentlich hitzefrei?
Autor: Hendrik Steffens
Kronach, Mittwoch, 01. Juli 2015
Der eine hat dazu was gehört, der andere was gelesen. Aber so genau weiß fast niemand, wann Lehrer oder Chefs hitzefrei gewähren (müssen). Wir haben uns im Landkreis Kronach umgehört. Besteht Hoffnung für die Schwitzenden?
Die 30 Grad-Grenze wird dieser Tage regelmäßig geknackt. Draußen sowieso, aber manchmal vielleicht auch in Schulräumen und Büros. Das schreit nach hitzefrei. Aber wie lauten da die Regeln? Wann dürfen Schüler und wann Angestellte dann außerplanmäßig früher ins Freibad?
Es hält sich wacker die Meinung, dass es bei allen Schulen im Ermessen der Rektoren liege, wann hitzefrei zu geben sei. Mit diesem Gerücht räumt Silvia Krüger, Rektorin der Küpser Grund- und Mittelschule, auf: "Ich habe das heute morgen im Radio gehört. Das war eigentlich eine Fehlmeldung." Die Vorgaben des Staatlichen Schulamts würden hitzefrei eigentlich nicht vorsehen. "Wir können den Unterricht nur so angenehm wie möglich gestalten", so Krüger.
Heute weniger als früher
Wenn das Thermometer im Innern der Küpser Grundschule also weit über 20 Grad steigt, wird gelüftet und fallen die Rolladen. "Wir versuchen, uns so zu behelfen, wie sie es zu Hause auch tun", sagt Krüger. Zur heißesten Mittagszeit verlegen viele Lehrer ihren Unterricht auf die Außenanlage der Schule, wo große Bäume Schatten spenden.
Kronachs Schulamtsdirektor Uwe Dörfer ergänzte, dass hitzefrei an Grund- und Mittelschulen nicht per se ausgeschlossen sei. Die Entscheidung in Härtefällen treffe die Schulleitung, allerdings sei es "so gut wie unmöglich", alle Kinder verfrüht heim zu schicken. Dörfer verweist auf die Problematik der Aufsichtspflichten von Schulen und der Verlässlichkeit von Schulzeiten für Eltern. In besonderem Maß gelte für Schulen mit Mittagsbetreuung, Ganztagsangeboten oder die Kind- und Familiengerechte Halbtagsgrundschule, dass Eltern entlastet werden sollen. "Also kann ich die Kinder nicht einfach spontan um 11.20 Uhr heim schicken", so Dörfer.
Anders sieht es bei den weiterführenden Schulen aus, die nicht in die Zuständigkeit des Staatlichen Schulamts fallen. Günther Helmreich, stellvertretender Leiter des Kaspar-Zeuß-Gymnasiums (KZG) Kronach, meint: "Wenn die Arbeitsbedingungen unzumutbar werden, kann schon hitzefrei gegeben werden. Grundsätzlich liegt die Entscheidung bei der Schulleitung." 27 Grad habe er als Richtwert im Hinterkopf. Allerdings werde heutzutage weniger häufig hitzefrei gegeben als früher. "Damals hatte ich manchmal morgens um 8 Uhr 30 Grad im Klassenraum", erinnert sich Helmreich. Dank des mittlerweile deutlich besseren baulichen Sonnenschutzes am KZG sowie besserer Wärmedämmung und klimatisch effizienterer Fenster sei fast ausgeschlossen, dass die Hitze unerträglich werde.
Auf der Webseite des Bayerischen Kultusministeriums steht, dass es keine gesetzliche Regelung gebe, wonach den Schülerinnen und Schülern ab einer bestimmten Temperatur hitzefrei gegeben werden sollte. "Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Gewährung von hitzefrei nicht möglich ist", heißt es weiter. Die Entscheidung hierüber liege im alleinigen Verantwortungsbereich der Schulleitungen: "Bei ihrer Entscheidung hat die Schulleitung die konkrete Situation an der Schule zu berücksichtigen." Neben dem Klima im Schulgebäude müsse auch die Schülerbeförderung berücksichtigt werden. Sie dürfe durch den vorzeitigen Unterrichtsschluss nicht gefährdet sein.
In diesen Fällen muss der Chef freigeben
26 Grad-Regel Es hält sich das Gerücht, dass Arbeitnehmer Anspruch auf hitzefrei haben, wenn es am Arbeitsplatz wärmer als 26 Grad wird. Das stimmt so nicht.
Anspruch Gabriele Hohenner, Justiziarin und stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der IHK für Oberfranken, meint: "Arbeitnehmer haben keinen Rechtsanspruch auf hitzefrei." Zwar solle nach den sogenannten "Technischen Regeln für Arbeitsstätten" die Lufttemperatur in Arbeitsräumen 26 Grad Celsius nicht überschreiten. Aber wenn es draußen noch wärmer ist, dann darf es in Ausnahmefällen auch im Büro etwas mal heißer werden.
Einklagen "Arbeitsrechtlich können Mitarbeiter diese Raumtemperatur kaum gerichtlich durchsetzen. Sie ist lediglich ein Richtwert", so Hohenner von der IHK für Oberfranken.
Ausnahmen Für Schwangere und stillende Mütter gelten wegen ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit auch wieder gesonderte Regelungen mit eigenständigen Ausnahmen.
Kollegialität Chefs und Mitarbeiter sollten gemeinsam Lösungen suchen: Eventuell Gleitzeitregelungen ausnutzen, Überstunden abbauen, die Kleiderordnungen lockern - oder ein paar kühle Getränke bereitstellen. red