Der Landesbundes für Vogelschutz (LBV) ist vor dem Bayreuther Gericht gescheitert.
                           
          
           
   
          Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat die Klage des Landesbundes für Vogelschutz (LBV) gegen den Bau von fünf Windkrafträdern auf dem Rainberg zwischen Hain und Wildenberg abgewiesen. Das bestätigte Dietmar Lang, stellvertretender Pressesprecher der Behörde, unserer Redaktion am Freitag, nachdem am Donnerstag, dem Verhandlungstag, noch kein Urteil gefällt wurde.
"Die Kosten des Verfahrens liegen beim Kläger, der das Recht hat, einen Antrag auf Zulassung einer Berufung zu stellen", sagte der Gerichtssprecher. Eine offizielle Urteilsbegründung liege noch nicht vor und werde den Beteiligten im Laufe der nächsten Tage übermittelt.
"Dann muss man bewerten, ob ein weiteres Vorgehen Sinn macht", sagt eine enttäuschte Cordula Kelle-Dingel, die Vorsitzende der Kronacher LBV-Kreisgruppe. Der Naturschutzverband engagiert sich seit Jahren gegen den bereits von den Stadtwerken Ingolstadt begonnenen Bau des Windparkes Hain-Ost. Nun ist der LBV vor dem Verwaltungsgericht aber ebenso gescheitert wie der Markt Küps, dessen Beschwerde gegen eine Anordnung zur sofortigen Genehmigung im Oktober 2015 abgewiesen wurde.
  
  Vögel werden verdrängt
 
 "Die Vögel werden aus ihren angestammten Revieren verdrängt und in ihrem Brutverhalten eingeschränkt", argumentiert Kelle-Dingel, dass die Vorgaben des Windkrafterlasses bei dem Bauvorhaben unzureichend umgesetzt worden seien.
 Zwar habe das Landratsamt Kronach, bei dem am Freitagnachmittag niemand mehr zu einer Stellungnahme erreichbar war, vor der Erteilung der Baugenehmigung eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt, dabei aber laut LBV nur unzureichend Daten erhoben. Deshalb hatte der Verband im Frühjahr 2015 mit der Hilfe vieler Ehrenamtlicher die Revierbesetzung der sogenannten "kollissionsgefährdeten Vogelarten" in Eigenregie dokumentiert. Mit dem Ergebnis, dass alle vier windkraftrelevanten Vogelarten - Rotmilan, Wespenbussard, Schwarzstorch und Uhu - im Planungsgebiet vorkämen. 
Desweiteren, so der LBV, seien auch die Auswirkungen der nur rund zwei Kilometer entfernten Windkraftanlage Schimmendorf (Landkreis Kulmbach) nicht berücksichtigt worden. "Vögel halten sich nicht an Verwaltungsgrenzen", erklärt Helmut Beran, stellvertretender Geschäftsführer des LBV Bayern, der nun die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann mögliche rechtliche Schritte prüfen möchte.
  
  Zu nahe an den Menschen
 
"Der LBV ist der Einzige, der noch handeln kann", sagte Helmut Schiffner. Den Sprecher der Bürgerinitiative "Wind gerne - aber mit Abstand" hat das Urteil nicht überrascht, dennoch aber geärgert. "Es widerspricht jüngsten Entscheidungen des bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, bei denen der Vogelschutz Vorrang vor finanziellen Überlegungen hatte."
Die Interessen der Bewohner der anliegenden Orte Hain (rund 1100 Meter entfernt) und Wildenberg (900 Meter) seien hingegen laut Schiffner überhaupt nicht berücksichtigt worden. "Es herrscht große Entrüstung. Das Projekt wurde völlig an den Leuten vorbei geplant."
Der Betreiber eines Seminarhofes in Hain hofft, dass der bereits umfangreiche Baufortschritt bei der Bewertung in einer eventuellen nächsten Instanz keine Rolle spielt. "Offiziell wird hier vorläufig gebaut", kommentiert Schiffner.
Schließlich sind schon sehr viele große Teile über den Umladeplatz in Mainroth (Landkreis Lichtenfels) an den Rainberg transportiert und auch bereits vier der fünf Türme errichtet worden.