Urteil: Mann (54) aus Kreis Kronach missbraucht Stieftochter - Auch die Mutter muss in Haft
Autor: Teresa Hirschberg
LKR Kronach, Donnerstag, 14. März 2019
Der sechste Verhandlungstag war der letzte. Zu insgesamt achteinhalb Jahren Haft hat das Coburger Landgericht ein Ehepaar aus dem Kreis Kronach verurteilt. Der Grund: mehrfacher sexueller Missbrauch der damals zwölfjährigen Tochter.
Immer wieder hat ein Mann aus dem Landkreis Kronach seine eigene Stieftochter missbraucht. Anstatt ihrem Kind zu helfen, beteiligte sich auch die Mutter an den grausamen Taten. Beim ersten Übergriff war das Mädchen gerade einmal zwölf Jahre alt. Seit Anfang Januar beschäftigt dieser Fall schweren sexuellen Kindesmissbrauchs die Dritte Große Jugendkammer des Landgerichts Coburg. Nun fiel das Urteil gegen die Eltern der heute 16-Jährigen: Beide wurden schuldig gesprochen und müssen für insgesamt achteinhalb Jahre hinter Gittern.
Zwischen 2014 und 2017 spielte sich das Martyrium ab: Der 54-jährige Lkw-Fahrer wurde beschuldigt, seine Stieftochter wiederholt zu sexuellen Handlungen gezwungen zu haben. So nötigte er sie beispielsweise in der Führerkabine seines Fahrzeuges zum Oralverkehr. Das erschreckendste an diesem Fall: Die Mutter wusste nicht nur von dem Missbrauch durch ihren Lebenspartner, sondern beteiligte sich auch daran. So nahm das Paar mehrmals vor den Augen des Kindes sexuelle Handlungen aneinander vor.
Die 39-Jährige zwang ihre Tochter dabei sogar, den Stiefvater und sie selbst oral zu befriedigen. Eine Anzeige hatte den Missbrauch schließlich ans Licht gebracht, seit dem 26. Juli 2018 sitzen die Eltern in Untersuchungshaft.
16-Jährige sollte erneut aussagen
Am sechsten und letzten Verhandlungstag am Landgericht Coburg ging es vor der Urteilsverkündung um die Wiederherstellung gelöschter Handydaten und die Verwertbarkeit des psychologischen Gutachtens. Zunächst herrschte jedoch Unklarheit über die erneute Vernehmung der Geschädigten.
Um fehlende Angaben ihrer Aussage zu klären, wurde die 16-Jährige am Donnerstagvormittag als Nebenklägerin einbestellt.
Doch der Verteidiger des Stiefvaters entschied sich überraschend dafür, den Antrag auf eine erneute Befragung zurückzuziehen. Sie wollten dem Opfer diese Belastung ersparen, alles andere wäre sinnwidrig, begründete Rechtsanwalt Björn Kleyhauer die Entscheidung, die sowohl den Richter als auch die Zuhörer überrumpelte. Die 16-Jährige stand zu diesem Zeitpunkt bereits vor dem Gerichtsgebäude. "Wir können nicht sagen, wir brauchen sie und dann wollen wir sie doch nicht hören", beschwerte sich Jäger, willigte aber schließlich ein.