Urteil: Kronacher Ex-Polizist zu Haftstrafe verurteilt
Autor: Anna-Lena Deuerling
Kronach, Freitag, 09. Februar 2018
Nach einer langen, nervenzehrenden Beweisaufnahme verurteilte das Gericht einen Ex-Polizisten wegen sexueller Nötigung und vorsätzlicher Köperverletzung.
"Wir sind nicht zuständig für eine moralische Bewertung", stellt Richter Christoph Gillot in seiner Begründung fest. Eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten lautet das Urteil. Dass in dem Prozess gegen den Polizeibeamten viel gehört wurde, was der Sympathie dessen nicht gerade zuträglich gewesen sei, stehe außer Frage - spiele aber ebenso keine Rolle für die Urteilsfindung. Die Worte unverschämt und geschmacklos fielen in Bezug auf den Umgang des 55-Jährigen mit Frauen. Doch das sei natürlich nicht strafbar, das müsse man sauber trennen.
Freispruch bei Vergewaltigung
Das Gericht sprach den Ex-Polizisten in drei Fällen der sexuellen Nötigung und insgesamt vier Fällen der vorsätzlichen Körperverletzung schuldig. Einen Freispruch gab es beim schwerwiegendsten Vorwurf: Vergewaltigung. Die Anklage hatte dem Mann vorgeworfen, seine Frau zum Oralverkehr gezwungen zu haben. Zwar sei unstrittig, dass ein sexueller Kontakt stattgefunden habe, allerdings habe man nicht nachweisen können, dass die Geschädigte ihren entgegenstehenden Willen tatsächlich zum Ausdruck gebracht habe, so das Gericht. Dies spielte vor allem in eine Frage mit hinein: die nach der Glaubwürdigkeit der Geschädigten, die von ihm getrennt lebenden Ehefrau. "Wir haben uns intensiv Gedanken gemacht: Können wir ihr glauben oder nicht?" Es habe viele kleine Ungereimtheiten in ihren Aussagen gegeben. Die Sichtung zahlloser SMS zwischen den Ehepartnern zeichnete außerdem eine unglaublich ambivalente und von Extremen geprägte Beziehung der beiden, in der auf beiden Seiten viel Eifersucht im Spiel war.
Der Gegenbehauptung des Angeklagten, seine Frau habe ihn aus Rache angezeigt, schenkte die Kammer aber keinen Glauben. Am Ende trugen Zeugenaussagen zur Authentizität der 47-Jährigen bei. Eine Polizeibeamtin schilderte zum Beispiel die chaotische, sprunghafte und damit glaubhafte erste Vernehmung der Frau. Der Richter fügte noch an: "So wie wir sie erlebt haben, denken wir nicht, dass sie fähig ist, besonders komplexe Sachverhalte glaubwürdig zu erfinden."
An der Glaubwürdigkeit der zweiten Hauptzeugin hatte die Kammer keinerlei Zweifel. "Ihre Aussagen waren glaubhaft, schlüssig und konstant", stellte Gillot fest. Die beiden Situation, in denen der Angeklagte gewaltsam Geschlechtsverkehr habe erzwingen wollen, sah das Gericht als erwiesen an. Zudem habe sich die ehemalige Lebensgefährtin auch selbst belastet und wünsche sich der Auffassung des Gerichts nach ehrlich, dass der Angeklagte Hilfe bekommt.
Der Mutter des Angeklagten, die Geld als Motiv ins Spiel brachte und dazu angeblich auch Aussagen der Ehefrau gehört hat, glaubte die Kammer schlichtweg nicht. Auch einige andere Aussagen von Ex-Freundinnen des Mannes stufte Gillot als völlig unglaubwürdig ein. Eine Verschwörungstheorie - nach der sich die Frauen aus Rache abgesprochen haben sollen - wies er ebenfalls von der Hand.