Unterschlagener Grill sorgt für mächtig "Trouble"
Autor: Heike Schülein
Kronach, Donnerstag, 22. November 2012
Weil er den gemauerten Grill seines bereits versteigerten Hauses entfernte, erhielt ein 48-Jähriger aus dem Landkreis Kronach einen Strafbefehl mit 30 Tagessätzen. Seinen dagegen eingelegten Einspruch nahm er vor dem Amtsgericht Kronach zurück.
Wer darf denn nun seine Würstchen rechtmäßig auf dem Grill brutzeln und wem bleibt sprichwörtlich der Schnabel sauber? Für mächtig "Trouble" sorgten die bislang ungeklärten Eigentumsverhältnisse eines gemauerten Grillkamins im Wert von etwa 500 Euro, die am Donnerstag vor Gericht landeten. Was war geschehen?
"Ich kann das Ganze nicht nachvollziehen. Den Grill hatte ich schon vor über zwei Jahren an meine Ex-Frau verkauft", beteuerte der ehemalige Hausbesitzer. Da sie aber ihr neues Grundstück noch nicht entsprechend eingerichtet habe, habe sie ihn bislang noch nicht abholen können. "Deshalb habe ich ihn - mit ihrem Wissen - dem Käufer mit angeboten", so der Angeklagte. Der Käufer habe dann aber erklärt, er sei nicht bereit, für gewisse - zum Haus gehörende - Sachen zu bezahlen. Deshalb habe seine Frau den Grill abgeholt.
15.000 Euro
Ganz anders sah es der Käufer: "Ich habe das Haus mit dem Grundstück und allem, was darauf gebaut worden ist, für 85 000 Euro gekauft. Der ehemalige Besitzer hat mir bei einer Besichtigung einige Einrichtungsgegenstände gezeigt, die er mir zum Pauschalpreis von 15 000 Euro verkaufen wollte - darunter auch den Grill, der im Anbau stand. Ich war aber der Meinung, dass dieser und auch der Großteil der anderen mir angebotenen Dinge bereits mir gehörten. Als ich ihm das wenige Tage später gesagt habe, ist er unfreundlich geworden. Er drohte, einen Rechtsanwalt einzuschalten", erinnerte sich der Käufer. Daraufhin habe er sich selbst einen Rechtsanwalt genommen. Doch weder auf dessen Schreiben noch auf die erhobene Unterlassungsklage habe der Verkäufer geantwortet. Dabei ging es nicht ausschließlich um den Grill.
"Es fehlten auch andere Dinge - beispielsweise ein Einbauschrank, Pumpen zur Wasserzisterne, eine Dampf-Paneele für die Dusche, Torbögen und Fenster. Zudem waren einige Dinge mutwillig kaputt gemacht worden, beispielsweise wurden Glasfaserkabel durchschnitten", beschwerte sich der neue Eigentümer, der ein Verkehrswert-Gutachten des Hauses vorlegte. Dieses hatte im Vorfeld der Versteigerung die Grundlage für die Wertermittlung der Immobilie gebildet. Und siehe da: Der Grill und auch die anderen Dinge, die der Käufer aufgezählt hatte, waren darin berücksichtigt.
Ins Gewissen geredet
"Wenn sie auf den Einspruch beharren, setzen wir einen neuen Termin an. Dann würde die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift wohl aber deutlich erweitern", redete Richterin Jana Huber dem Angeklagten ins Gewissen.
"Ich habe dieses Gutachten nie gesehen. Wäre mir das bewusst gewesen, hätte ich nie so gehandelt", meinte der Angeklagte dann deutlich kleinlauter und folgte dem Ratschlag der Richterin. Staatsanwalt Thorsten Vey war einverstanden.