Umgehung Zeyern: Bodendenkmäler vermutet
Autor: Friedwald Schedel
Zeyern, Donnerstag, 20. August 2015
Auch wenn Zeugnisse früherer Besiedlungen in der Trasse für die Ortsumgehung Zeyern gefunden werden sollten, würde das den Bau der neuen Bundesstraße kaum verzögern. Dessen sind sich Bürgermeister, die Landesamt für Denkmalpflege und Staatliches Bauamt sicher.
Nachdem die Fußballer ihr Pulver verschossen haben, um den Bau der Ortsumgehung zu verhindern oder zu verzögern, tauchen jetzt plötzlich Bodendenkmäler und Gräber als Hindernisse für den Bau der Ortsumgehung Zeyern auf. Wenn Zeugnisse früherer Besiedlungen gefunden würden, müssten sie dokumentiert werden, was einen gewissen zeitlichen Aufwand mit sich bringen würde.
Marktrodachs Bürgermeister Norbert Gräbner (SPD) bleibt gelassen. Er rechnet erstens nicht mit Funden, und zweitens, wenn es doch welche gäbe, würde sich das kaum auf den Baufortschritt für die Umgehung auswirken, denn zuerst würden die Widerlager für die Brücken - die große Brücke über die Straße von Roßlach kommend und das Bauwerk über den Rodachfluss - errichtet. Das werde das Jahr 2016 in Anspruch nehmen. Da hätten die Archäologen genügend Zeit für Grabungen. Gräbner meint, dass der eigentliche Straßenbau erst 2017 erfolgen werde. Bis dahin dürften eventuelle Grabungen abgeschlossen sein: "Es ist gut, dass das jetzt schon untersucht wird."
Auf der Bahntrasse
Norbert Gräbner glaubt nicht, dass Überreste früherer Besiedlungen oder Grabstätten gefunden werden, denn schließlich hätten sich die Leute früher nicht in den sumpfigen Talauen angesiedelt, sondern auf den Höhen. Als Beispiel nannte er die Grabungsfunde an der Hohen Warte in Richtung Rennesberg. Dort seien die Grabstätten in Sichtweite der Behausungen gewesen. Dieses Bodendenkmal sei dokumentiert und wieder verschlossen worden. Das Marktrodacher Gemeindeoberhaupt erwartet nicht, "dass da viel zu finden ist", denn die Trasse für die Umgehung folge weitgehend der Bahntrasse. Beim Bau der Bahnlinie wären Spuren früherer Besiedlung gefunden und/oder zerstört worden. Mögliche Fundstellen gäbe es nur westlich von Zeyern, wo die Umgehung die Bahntrasse verlasse. Das sei zwischen den beiden neuen Brücken.
Wenn Reste einer früheren Siedlung gefunden würden, werde das ausgewertet. Dann werde die Fundstelle verschlossen und die Straße komme drauf. Gräbner machte auch darauf aufmerksam, dass die Umgehung eine deutliche Verbesserung für die Hochwasserfreilegung Zeyerns bilde. Die alte Bahnbrücke, die bisher ein Nadelöhr für den Abfluss des Wassers gewesen sei, werde durch eine Straßenbrücke mit dreifacher Spannweite ersetzt. Damit Unterrodach durch das schneller abfließende Wasser nicht gefährdet werde, würden Retentions flächen geschaffen. Dazu seien Äcker erworben worden, das Areal werde tiefer gelegt.
Pressesprecherin Dorothee Ott vom Landesamt für Denkmalpflege ging ebenfalls von keiner deutlichen Verzögerung für die Baumaßnahme aus, wenn etwas gefunden werde. Vor Festlegung der genauen Trasse und Beginn der Bauarbeiten sei eine Grabung nicht sinnvoll, denn man grabe womöglich an der falschen Stelle. "Man fängt mit der Grabung erst dann an, wenn die Baumaßnahme entsteht." Bei Ausgrabungen gehe es nicht um den Fund von Scherben oder Münzen, sondern um den Kontext. Das Bodendenkmal, das im Übrigen auch durch eine Grabung zerstört werde, müsse man am besten im Boden belassen.
Es handle sich um eine Baumaßnahme des Bundes, daher werde in Abstimmung mit der Obersten Baubehörde folgendermaßen verfahren:
Falls in einem Abschnitt der zukünftigen Baufläche Bodendenkmäler vermutet werden können, wird vor Beginn der Baumaßnahme durch den Bauträger (in diesem Fall das Staatliche Bauamt Bamberg) eine private Grabungsfirma beauftragt, um mithilfe von Baggerschnitten zu überprüfen, ob Bodendenkmäler vorhanden sind. Dies stellt sicher, dass während der Baumaßnahme kein Baustopp entsteht. Da diese Abstimmung weit vor Beginn der eigentlichen Bauarbeiten durchgeführt wird, entstehen keine Bauverzögerungen.
Die archäologischen Untersuchungen sind eine so genannte bauvorgreifende Maßnahme, sie können erst stattfinden, wenn eine Baugenehmigung vorliegt und alle Vorarbeiten (z.B. der Ankauf von Grundstücken oder die Einholung von Betretungsrechten) abgeschlossen sind.
Im Fall Zeyern seien im Bereich der siedlungsgünstigen Niederterrasse der Rodach zwei Vermutungsflächen für Bodendenkmäler eingetragen. In diesen Lagen könnten vor- und frühgeschichtliche Siedlungen und/oder Gräberfelder vorhanden sein. Durch die Flusssedimentationen, die besonders in den vergangenen Jahrtausenden sehr umfangreich gewesen seien, seien diese archäologischen Denkmäler an der Oberfläche nicht erkennbar und könnten nur durch Baggerschnitte festgestellt werden.