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Statt Leerstand neue Wohnanlage


Autor: Karl-Heinz Hofmann

Kronach, Freitag, 14. Oktober 2016

Die Kronacher Stadträte segneten das Vorhaben der ImmoConcept HSH in der Pfählangerstraße einstimmig ab.
Das Bild zeigt eine Visualisierung der geplanten Eigentumswohnanlage (r.) in der Pfählangerstraße, an der Stelle, wo jetzt noch ein Autohaus- Ausstellungsgebäude steht. Links ein bestehendes Bürogebäude, im Hintergrund die bereits bestehende Wohnanlage.  Repro: K.- H. Hofmann


Der Wohnungsbauboom in Kronach hält weiter an. Besonderen Anlass zur Freude rief bei Bürgermeister Wolfgang Beiergrößlein (FW) und den Mitgliedern des Bau-, Stadte ntwicklungs- und Wirtschaftsausschusses des Stadtrates Kronach in der Sitzung am Donnerstag der Antrag auf Neubau einer Eigentumswohnanlage in der Pfählangerstraße 25 hervor.
Dadurch wird ein Leerstand einer bestehenden Auto-Ausstellungshalle verhindert. An gleicher Stelle wird eine Eigentumswohnanlage der ImmoConcept HSH, Kronach, mit fünf Wohneinheiten entstehen. Die Räte erteilten dem Vorhaben ein einstimmiges Votum. Lediglich an der Süd-West-Ansicht des Nebengebäudes wurde eine Fassadenbegrünung zur Auflage gemacht und die in den Planunterlagen teilweise dargestellten Fassadenbegrünungen der Nebengebäude und Garagen ist auf möglichst alle ungegliederten Bereiche dieser Gebäude zu erweitern.



Grünes Licht für Dekra

Der Antrag auf Neubau einer Dekra-Kfz-Hauptuntersuchungsstation in der Ludwigsstädter Straße in unmittelbarer Nähe des im Bau befindlichen Autohauses wurde begrüßt und mit einigen Auflagen das gemeindliche Einvernehmen einstimmig erteilt. Auch der Errichtung eines Imbissgebäudes im Fröschbrunn beim Karst-Baustoffe-Markt konnte gemeindliches Einvernehmen erteilt werden. Mit Auflagen wurde der Errichtung einer Werbeanlage für den Fachmarkt (Freßnapf) im Baugebiet Fröschbrunn zugestimmt. Die geplanten Werbeanlagen widersprechen der Festsetzung, die pro Fassade maximal zehn Quadratmeter zulässt in erheblichem Maße. Für die weitreichenden Abweichungen werden Befreiungen nur unter der Voraussetzung erteilt, dass an sämtlichen freibleibenden Fassadenflächen, auch Fenster und Türöffnungen, Fassadenbegrünungen mit geeigneten Rankgittern vorgenommen werden, sagte Stadtplaner Daniel Gerber.
Zurückgestellt wurde ein Antrag auf Vorbescheid über Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit zwei Stellplätzen am Flügelbahnhof, hier besteht noch Klärungsbedarf, war die Begründung.


"Zaun auch für sozialen Frieden"

Eine längere Diskussion gab es über einen Antrag zur Errichtung eines Zaunes in Wüstbuch. Stadtplaner Daniel Gerber appellierte eindringlich mehrere Male, hier nicht zuzustimmen, dies wäre "ein Präzedenzfall, der seinesgleichen sucht". Gerber sagte hierzu, dass eine Einzäunung von knapp 500 Metern Länge als Metallzaun in einer Höhe von 1,80 Meter den planungsrechtlichen Vorschriften in mehrfacher Weise widerspreche. Die Einzäunung diene keinem landwirtschaftlichen oder gärtnerischen Betrieb, sie beeinträchtige in hohem Maße öffentliche Belange, insbesondere das Orts- und Landschaftsbild und sei nicht auf vor Ort übliche Einfriedungsmaßnahmen abgestimmt. Gerber berief sich auf § 35 des Baugesetzbuches, da das Vorhaben im Außenbereich liegt. Bernd Liebhardt (CSU) konnte die Gründe von Stadtplaner Gerber nachvollziehen: "Allerdings kann ein Zaun auch für sozialen Frieden und für klare Verhältnisse sorgen." Es komme auch darauf an, wie das Grundstück gestaltet werde, insofern bejahte er eine Zustimmung zur Einzäunung. Dagegen plädierte Karl H. Fick (SPD) gegen eine Zustimmung in der vorliegenden Form des Antrags. Hans-Georg Simon (FW) sah gerade im Außenbereich eine gewisse Sicherheits- und Schutzfunktion in einer Einzäunung. Angela Degen-Madaus (FL) wusste etwas mehr über die zukünftige Nutzung des Grundstückes, das wohl als Streuobstwiese und für Tierhaltung dienen solle. Deshalb sei eine Einzäunung wegen des Schutzes vor Verbiss dringend nötig. Markus Oesterlein meinte, der Zaun werde in Wüstbuch niemanden stören. Trotz großer Bedenken fiel das Votum mit 8:1 sehr deutlich für ein gemeindliches Einvernehmen aus.
Einen Antrag auf Neubau einer Doppelgarage, Auffüllen, Pflastern und Einzäunen eines Grundstückes in Ziegelerden wurde das gemeindliche Einvernehmen verweigert.