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SPD-Antrag: Kreis Kronach soll Fahrtkosten für Schüler übernehmen


Autor: Dominic Buckreus

LKR Kronach, Dienstag, 11. Oktober 2016

Ab der elften Klasse müssen Schüler ihre Bus- und Zugfahrten selbst bezahlen. Die SPD hat im Kreistag nun einen Antrag gestellt, der das ändern soll.
Die Schülerbeförderung ist schon lange ein Diskussionsthema im Landkreis Kronach. Nun will die SPD-Fraktion im Kreistag mit der Übernahme der Fahrtkosten für alle Schüler zumindest ein Problem angehen. Foto: Archiv/Marian Hamacher


Eine Monatskarte für den Bus kann schon mal über 100 Euro kosten, wenn man regelmäßig vom nördlichen Landkreis nach Kronach fahren möchte. Vor allem sind Schüler auf dieses Verkehrsmittel angewiesen, wenn sie etwa eine der weiterführenden Schulen in der Stadt besuchen. Bis zur elften Klasse übernimmt der Kreis die Kosten dafür, aber ab dann ist Schluss. Das soll sich jetzt aber ändern, wenn es nach der SPD-Kreistagsfraktion geht.

Sie hat im Kreistag einen Antrag gestellt, nachdem künftig der Landkreis auch die Fahrtkosten der Schüler ab der elften Jahrgangsstufe übernehmen soll. "Das betrifft etwa 300 Schüler", sagt SPD-Fraktionsvorsitzender Richard Rauh auf Nachfrage. Für diejenigen, die von der Kreisstadt weiter entfernt wohnen, gebe es "erhebliche Nachteile, in Zeit wie Geld", heißt es in der Antragsbegründung. Durch die Übernahme der Fahrtkosten wolle man zumindest bei Letzterem für Gleichberechtigung sorgen. "Wir sehen darin eine Ungleichbehandlung und die wollen wir abstellen", ergänzt Rauh.

"Das überrascht mich jetzt, denn der SPD-Fraktionsvorsitzende hatte ganz deutlich gesagt, dass er das nicht will", sagt Bernd Liebhardt (CSU). Er spielt damit auf eine Anfrage seiner Partei vor rund zwei Jahren an. Seine Anfrage im Schulausschuss sei zu Beginn der Wahlperiode von der Verwaltung "brüskiert abgelehnt worden, unter anderem auch von Rauh".


Rauh war zunächst dagegen

Auch Björn Cukrowski (FDP) zeigt sich als Schulausschussmitglied deshalb verwundert über den Vorstoß der SPD.

"Das stimmt, ich war früher kein Freund von dieser Idee", gibt Rauh zu. "Aber jetzt hat sich die Situation geändert."

Liebhardt findet den Antrag dennoch grundsätzlich sehr gut: "Wir wollen bei den Beförderungskosten auch da etwas tun, wo wir nicht rechtlich verpflichtet sind, sondern wollen das freiwillig machen und zwar für alle Schüler."

Zustimmung erhält die SPD auch von Petra Zenkel-Schirmer (Frauenliste): "Der Antrag ist interessant. Jetzt muss endlich jeder Farbe bekennen." Es könne nicht sein, dass Schüler, die eine höhere Schule besuchen wollen, erst lange Fahrzeiten und dann noch die hohen Kosten hinnehmen müssten.

Cukrowski geht derweil der Antrag nicht weit genug: "Das Thema sollte man sich einmal in Gänze anschauen und nicht nur immer einzelne Aspekte herauspicken." Für ihn seien die langen Fahrzeiten das Hauptproblem, erst dann solle man sich um die Kosten kümmern. "Die Schüler müssen wenigstens zu einigermaßen vertretbaren Zeiten nach Kronach kommen", sagt er. Zudem fragt er sich, woher das Geld kommen soll.


Kreis kann es sich leisten

100.000 Euro soll die Gratis-Beförderung der Schüler ab der elften Klasse pro Jahr kosten, erklärt Richard Rauh. Verglichen mit dem, was momentan für die Schülerbeförderung ausgegeben werde, sei diese Summe nur ein Bruchteil davon und für den Landkreis verkraftbar. Zumal der Schuldenberg in den vergangenen Jahren erheblich reduziert wurde. "Warum soll man denn dann nicht etwas weitergeben an die Leute, die es betrifft?", so Rauh.

"Man kann sich das auf jeden Fall leisten", bestätigt Zenkel-Schirmer. Sie findet aber auch, dass bei diesem Vorhaben die Landesregierung unterstützen sollte. "Das ist nicht nur eine kommunale Angelegenheit."

Der Antrag liegt nun jedenfalls dem Kreistag vor. Dieser wird dann darüber entscheiden, ob der Landkreis künftig die Kosten übernimmt.


Hintergrund: Die aktuelle Regelung

Anspruch Schüler, die eine weiterbildende Schule besuchen, haben ab der elften Jahrgangsstufe keinen Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten.

Ausnahmen von dieser Regelung gibt es nur für Schüler, deren Unterhaltsleistende für mindestens drei Kinder Kindergeld beziehen oder Arbeitslosengeld II beziehungsweise Sozialgeld erhalten.

Erstattung Wenn die jährlichen Kosten allerdings 395 Euro pro Familie übersteigen, kann man einen Antrag auf Erstattung dieser Fahrtkosten stellen. Dann erhält man die Kosten, die diese 395 Euro (Familienbelastungsgrenze) überschreiten, zurück.