Sondersitzung der Küpser Räte wegen der Windräder
Autor: Friedwald Schedel
Küps, Mittwoch, 22. Juli 2015
Der Marktgemeinderat Küps befasst sich am kommenden Dienstag mit den bei Hain geplanten Windrädern. Soll er Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth einlegen oder nicht? Die Bayreuther Richter hatten "Sofortvollzug der immissionsrechtlichen Genehmigung" angeordnet.
Der Küpser Marktgemeinderat wird sich am kommenden Dienstag, 18.30 Uhr, in einer Sondersitzung mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth befassen, den "Sofortvollzug der immissionsrechtlichen Genehmigung" anzuordnen. Das heißt, die MVV Energie aus Mannheim kann die Windkraftanlagen bei Hain errichten.
Bei der Sondersitzung soll das weitere Vorgehen des Marktes festgelegt werden. Möglich wäre eine Beschwerde vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.
Bürgermeister Herbert Schneider (parteilos) berichtete am Dienstagabend bei der Sitzung des Marktgemeinderats, dass er kurz vor der Sitzung Kontakt zum Verwaltungsgericht und zum Anwalt, der den Markt Küps vertritt, gehabt habe. Den Beschluss habe er auf Anforderung per E-Mail bekommen. Der sei ohne mündliche Verhandlung am vergangenen Freitag erfolgt. Darin sei der sofortige Vollzug der immissionsrechtlichen Genehmigung angeordnet worden. Die umfangreiche Begründung habe er vorliegen und werde sie an die Marktgemeinderäte weiterleiten. Gegen den Beschluss der Bayreuther Richter sei eine Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgericht möglich, allerdings nur innerhalb von zwei Wochen. Deshalb hielt Bürgermeister Schneider die Sondersitzung für notwendig.
Schulgarten wird angelegt
Kerstin Schmidt-Müller fragte an, ob sich hinsichtlich des Schulgartens Johannisthal etwas tue. Die Eltern wollten beim Anlegen mithelfen. Bürgermeister Schneider sagte zu, dass das Projekt vorangetrieben werde. Für Ende Juli sei der Baubeginn vorgesehen. Die Arbeiten seien bereits durch den Bauhofleiter für Anfang nächster Woche eingeplant und würden auch durchgeführt.
Der Bürgermeister stellte fest, dass noch keine objektive Aussage zur Entwicklung der Haushalts- und Finanzwirtschaft im Rahmen des Etats 2015 möglich sei. Wichtige Einnahmen im Rahmen des Finanzausgleichs stünden noch aus. Er könne noch nicht sagen, ob ein Nachtragshaushalt nötig sei.
Die Verwaltung soll konkrete Vorschläge vorlegen, um das Haushaltssicherungskonzept umzusetzen. Den Mitgliedern des Marktgemeinderats wurde bereits ein Konzept vorgelegt, in dem zahlreiche Möglichkeiten zur Kosteneinsparung aufgelistet sind. Ralf Pohl (SPD) mahnte an, man dürfe sich nicht nur auf die freiwilligen Leistungen konzentrieren. Man müsse auch eine effiziente Verwaltung anstreben. Bürgermeister Schneider meinte, ein interfraktioneller Arbeitskreis solle Genaueres ausarbeiten. Helga Mück (FW) war der Meinung, die Vorschläge der Verwaltung seien zu allgemein. Es könne nicht sein, dass der Marktgemeinderat ins Detail gehe.
Wasser wird zurückgehalten
Matthias Köhler vom gleichnamigen Ingenieurbüro aus Bad Steben ging erneut auf die Oberflächenwasserrückhaltung "Zettlitz" ein. Das Konzept hatte er im April vorgestellt. Insgesamt seien acht Bauwerke zu errichten, um das Wasser bei Starkregen zurückzuhalten, führte Köhler aus.
Die Baukosten mit Grunderwerb für die Oberflächenwasserrückhaltung bezifferte der Bürgermeister mit rund 451.000 Euro. Er ging von einem förderfähigen Gesamtbetrag von 420.000 Euro aus. Bei einer Förderquote von 75 Prozent (315.000 Euro) ergibt sich ein Eigenanteil von rund 105.000 Euro. Die Baugrunduntersuchung kostet knapp 7000 Euro. Der Marktgemeinderat war mit dem Vorgehen einverstanden.
Bauanträge
Befürwortend weitergeleitet wurden die Anträge von: Daniela und Thomas Resch, Ludwigsstadt (Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Geräteraum); Rudi Schindhelm, Schmölz (Neubau einer Lagerhalle); Eugen und Katharina Riegel, Oberlangenstadt (Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen).
Es gab noch eine Bauvoranfrage von Lidl, die Verkaufsfläche von 800 auf 1200 Quadratmeter zu vergrößern, indem der Getränkemarkt mit genutzt wird. Dagegen hatte der Marktgemeinderat nichts einzuwenden.