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Schüsse aus Spielzeugpistole auf Passanten


Autor: Susanne Deuerling

Kronach, Mittwoch, 24. Oktober 2012

Ein 20-Jähriger hatte Soft-Air- Kugeln aus einem fahrenden Auto auf Passanten abgefeuert. Deshalb stand er vor Gericht. Dort setzte es eine eindringliche Ermahnung des Richters. Außerdem wurde eine Geldstrafe verhängt.


Gegen Auflage einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro, zu zahlen an eine gemeinnützige Einrichtung, und nach eindringlichen Ermahnungen stellte Richter Jürgen Fehn das Verfahren gegen einen 20-jährigen Angeklagten ein. Dieser hatte bereits bei Beginn der Verhandlung beteuert, großen Mist gebaut zu haben und dafür auch grade stehen zu wollen. Außerdem tue es ihm sehr leid und er entschuldigte sich bei den Geschädigten.

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, mit einer Soft-Air-Pistole in zwei Fällen aus dem fahrenden Auto heraus auf Personen geschossen zu haben. Die erste Tat passierte auf dem Marienplatz in Kronach, wo sich drei junge Damen sitzend auf einer Bank am Nachmittag gegen 16 Uhr aufhielten und die Insassen des vorbeifahrenden Autos, in dem der Angeklagte auf der Beifahrerseite saß (sein Freund fuhr), mit "Hallo" und "Hi" grüßten. Daraufhin zielte der Beschuldigte mit seiner Soft-Air-Pistole aus einer Entfernung von etwa zwölf Metern auf die drei Frauen. Da diese sich duckten, traf die kleine Kugel aber kein Ziel.

Am Abend des gleichen Tags fuhr der 20-jährige Angeklagte zusammen mit seinem Freund über die Kreuzung bei der Shell-Tankstelle in Richtung des Kaufhauses Vögele. Auf dem Parkplatz vor dem Friseur stand eine Gruppe von zehn bis 15 jungen Leuten.

Daraufhin fuhr der Angeklagte zusammen mit seinen Freund langsam vorbei, schoss aus einer Entfernung von fünf Metern auf die Gruppe und verletzte eine Frau leicht an der rechten Wange, wobei die 18-Jährige ein Hämatom erlitt.

Geringe Durchschlagskraft


Jugendrichter Jürgen Fehn ließ in einer Demonstration feststellen, wie sich die Durchschlagskraft der Pistole auswirkt. Unter Mitwirkung von Rechtsanwalt Josef Geiger und Staatsanwältin Sarah Röll konnte festgestellt werden, dass es sich um eine Spielzeugpistole handelt und diese eine geringe Wirkung hat. Gefährlich wird es sicher dann, wenn man genau vor jemanden steht und ihm direkt ins Gesicht schießen würde. "Es gibt solche Pistolen, die sogar unter das Waffengesetz fallen, diese hier mit Sicherheit nicht. Deshalb entfällt hier der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung", erklärte Richter Fehn. Rechtsanwalt Josef Geiger wollte die Tat seines Mandanten nicht bagatellisieren, er sitze zu Recht auf der Anklagebank, aber es tue ihm wirklich leid.

Richter Jürgen Fehn stellte das Verfahren gegen eine Geldauflage ein. In seiner Begründung sagte er, dass lediglich eine Strafe wegen versuchter Körperverletzung sowie vorsätzlicher Körperverletzung in Betracht käme. Dem angeklagten 20-Jährigen gab er eindringliche Ermahnungen mit auf den Weg, solche "Dumme-Jungen-Streiche" in Zukunft zu unterlassen. Die Pistole und die dazugehörige Munition wurden eingezogen.