Schilderwald soll kleiner werden
Autor: Karl-Heinz Hofmann
Pressig, Mittwoch, 11. März 2015
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung muss nicht mehr zwingend mit einem Schild aufgehoben werden. In Pressig gibt es ein erstes Beispiel dafür.
"Wann kommt ein Schild über die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung?", fragen sich viele Autofahrer in diesen Tagen an der B 85 am südlichen Ortsausgang von Pressig. Aufmerksamen Autofahrern ist aufgefallen, dass es am südlichen Ortsausgang von Pressig in Richtung Neukenroth zwar eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 Stundenkilometer gibt, doch seit einigen Tagen fehlt das Pendant der Aufhebung.
Für Aufklärung sorgt Polizeihauptkommissar Georg Pabstmann. Auf Nachfrage unserer Zeitung informiert er, dass es sich um eine neue Regelung handelt. Auslöser dafür war Bayerns Innenminister Joachim Herrmann startete im vergangenen Jahr die Aktion "Bayern mobil - sicher ans Ziel", die unter anderem auch eine Reduzierung des Schilderwaldes bewirken soll.
In Pressig hat man diesem Vorhaben nun Rechnung getragen.
Genau das ist am südlichen Ortsausgang von Pressig der Fall. Das Schild deutet darauf hin, dass Radfahrer queren und deshalb die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt, bis die Gefahrenstelle mit dem Auto passiert ist. Diese befindet sich in Höhe des Wohnhauses (Bild), wo gut erkennbar ein Radfahrerweg die B 85 überquert. Erst nach dieser Gefahrenstelle ist automatisch die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 Stundenkilometer aufgehoben.
Im Zuge der Reduzierung des Schilderwaldes wird es laut Pabstmann weitere Schildereinsparungen geben, wo dies die Verkehrsbehörde für angebracht hält ohne die Verkehrssicherheit zu gefährden.