Schiffner wittert einen Schwarzbau

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Der Bau des Windparks Hain-Ost soll überprüft werden. Foto: Archiv/Friedwald Schedel
Der Bau des Windparks Hain-Ost soll überprüft werden. Foto: Archiv/Friedwald Schedel

Erneut keimt Kritik am Windpark Hain-Ost auf. Helmut Schiffner will eine Petition an den Freistaat richten, weil er die Rechtmäßigkeit des Baus anzweifelt.

Der Windpark Hain-Ost auf dem Rainberg war von Anfang an heftig umstritten. Ein Sprachrohr der Windpark-Gegner wurde Helmut Schiffner. Inzwischen stehen die Windräder. Die Kritiker wollen sich mit dem Status quo allerdings nicht kampflos abfinden. Die Entwicklung der vergangenen Wochen hat Helmut Schiffner nun dazu veranlasst, eine Petition aufzusetzen, die er in den nächsten Tagen beim Bayerischen Landtag einreichen will. Darin fordert er eine "Prüfung der Rechtmäßigkeit einer vom Landratsamt Kronach erteilten Baugenehmigung von Windkraftanlagen am Rainberg (Hain-Ost)".

Viele Informationen seien ihm zugetragen worden, erklärt er im Gespräch mit unserer Zeitung. Auch wenn so manches davon mehr oder weniger anonym eingegangen sei, verdichte sich doch langsam ein Bild, das Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Windparkbaus aufkommen lasse.

Vor allem glaubt Schiffner, dass die erforderlichen Unterlagen für das Projekt nicht komplett und rechtzeitig bis zum Stichtag 4. Februar 2014 eingereicht worden sind. Selbst der Genehmigungsbescheid weise darauf hin, dass wichtige Bestandteile des Antrags gefehlt hätten, stellt Schiffner in seiner Petition fest. "Und wenn die Unterlagen nicht komplett vorgelegen haben, ist es ein Schwarzbau", so seine Schlussfolgerung.

Wenn dem tatsächlich so sein sollte, was erwartet sich Schiffner dann im Falle einer erfolgreichen Petition und Überprüfung? Er antwortet mit einer Gegenfrage: "Wenn zum Beispiel eine Garage ein Schwarzbau ist, was passiert dann mit ihr?" Sie müsse wieder weg. "Warum sollte das bei einem Windpark anders sein?"


"Es ranken sich viele Gerüchte um diese Windräder"

MdL Jürgen Baumgärtner (CSU) gesteht Schiffner zu, dass eine Petition dessen gutes Recht sei. Allerdings wäre sie seiner Ansicht nach gar nicht zwingend nötig, um eine Überprüfung des Bauprojekts herbeizuführen. Die stehe seitens des Landtages längst zur Debatte. Der Grund: "Es ranken sich viele Gerüchte um diese Windräder." Das darf nach Baumgärtners Auffassung kein Dauerzustand sein. Vor allem müsse geklärt werden, ob der Antrag für den Bau wirklich komplett und genehmigungsfähig bis zum 4. Februar 2014 gestellt worden ist. Nach diesem Tag gilt für entsprechende Bauvorhaben nämlich die so genannte 10H-Regelung, die einen größeren Abstand von Windkraftanlagen zu Wohngebäuden fordert, als dies in Hain der Fall ist.

Im Fall des Windparks Hain-Ost steht laut Baumgärtner zudem das Gerücht im Raum, dass es nach dem 4. Februar 2014 einen Wechsel der Modelle gegeben haben soll. Seiner persönlichen Ansicht nach hätte - sollte sich diese Behauptung bewahrheiten - ein neuer Antrag gestellt werden müssen, sofern sich der Charakter der Anlage dadurch verändert hat. Dann dürfte eine Bestandsschutz-Regelung nicht greifen.

Eine umfassende Überprüfung des Vorgangs steht für den CSU-Abgeordneten somit außer Frage. Diese fällt in die Zuständigkeit des Innenministeriums.


Zwei mögliche Resultate

Aus Sicht des Abgeordneten gibt es nur zwei mögliche Ergebnisse einer solchen Prüfung. "War der Bau rechtmäßig, dann ist alles ok - bei allen negativen Auswirkungen auf die Menschen vor Ort", stellt er fest. Sollte jedoch etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen sein, müsse reagiert werden. "War es unrechtmäßig, dann - aber das ist nur meine ganz persönliche Meinung - müssten die Windräder abgebaut werden."

Sollte es wirklich dazu kommen, dass die Kritiker Recht haben, würden dann dem Landkreis Kronach Regressforderungen drohen? Nein. Der Kreis hat in diesem Fall nämlich staatliche Aufgaben übernommen, also stünde der Freistaat in der Verantwortung.