"Renovierung duldet keinen Aufschub"
Autor: Veronika Schadeck
Küps, Donnerstag, 31. Juli 2014
Das Rathaus in Küps soll in den Jahren 2014 und 2015 eine neue Fassade erhalten. Das wurde bei einer Sitzung des Bau- und Umweltausschusses beschlossen.
Bürgermeister Herbert Schneider vertrat die Auffassung, dass es nach 25 Jahren Zeit sei tätig zu werden, um das repräsentativste Gebäude des Marktes entsprechend herzurichten.
Bereits in diesem Jahr soll die Fassadenseite entlang der Rodach renoviert werden, zumal hier vor allem Instandsetzungsarbeiten an der Dachrinne notwendig sind und das Dachgesims vor allen weiteren Beschädigungen geschützt werden muss.
Die geschätzten Materialkosten liegen bei rund 6000 Euro und die für das Gerüst bei etwa 2000 Euro. Die Arbeiten sollen von Mitarbeitern des Bauhofs ausgeführt werden.
Ursula Eberle-Berlips schlug vor, dass bei der Fassadenrenovierung an der Rodach die bisherige Farbe des Rathauses beibehalten werden sollte. Sie sah keinen Grund für einen neuen Fassadenanstrich des restlichen Gebäudes.
"Sie sollten die Meinung der Fachleute respektieren", antwortete der Bürgermeister.
Bezüglich der Bauvoranfrage von Sabrina und Christian Weber aus Oberlangenstadt sprachen sich die Mitglieder für die zweite Variante aus. Konkret geht es um eine Wohnhauserweiterung. Ein Problem ist dabei die Grenzbebauung zu einem gemeindlichen Grundstück, das als öffentliche Verkehrsfläche (Ortsstraße) gewidmet ist.
Es seien bisher immer Ausnahmen gemacht worden, allerdings hat der Markt Küps bei Bauvorhaben im grenznahen Bereich zu öffentlichen Verkehrsflächen nur dann zugestimmt, wenn das Vorhaben einen Grenzvorstand von mindestens einen Meter eingehalten hat, hieß es. Diese Vorgabe erfüllt nur die Variante 2.
Bezüglich des Vorhabens der M.A.i. Immo GmbH & Co. KG, Neuses, Hummendorfer Straße 74 bis 76 auf Nutzungsänderung zu einem Wohngebäude informierte Schneider, über den Bescheid des Landratsamtes, wonach das Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist. In diesem Fall sei auch das Einvernehmen des Gemeinderates - dieser hatte es abgelehnt - nicht erforderlich.
Beim Punkt Umbau und Sanierung des Kulturhauses in Hain kamen die Mitglieder der Aufforderung des Landratsamtes nach, wonach die Gemeinde aufgefordert wurde, zur Sicherung der Parkplätze auf dem Festplatz Hain eine Grunddienstbarkeit eintragen zu lassen.