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Radladerdieb nimmt Urteil an


Autor: Katja Nauer

Kronach, Dienstag, 07. Oktober 2014

Ein 35-jähriger Kronacher entwendete einen Radlader und wurde dafür zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Mit dem Urteil war der Angeklagte nicht zufrieden. Weil die Strafe allerdings noch höher hätte ausfallen können, nahm er nun die Berufung zurück.


Weil er nicht mehr laufen wollte, entwendete ein 35-jähriger Kronacher im August 2014 einen Radlader aus dem Grundstück einer Holzbaufirma in Marktrodach. Mit dem schweren Gefährt fuhr der Mann in ein einsames Waldstück. Dort ließ er den Radlader schließlich zurück, warf den Schlüssel ins Gebüsch und lief die letzten zwei Kilometer nach Hause.

Während seiner Wanderung quer durch den Kronacher Landkreis wurde der Landschaftsgärtner auf den abgestellten Radlader aufmerksam: Er drückte einen Kunststoffknopf an der Fensterscheibe ein, hebelte diese auf und konnte somit die Türverriegelung lösen. Mit dem Schlüssel, der im Zündschloss steckte, startete er das Fahrzeug und fuhr damit in die Nähe seines Wohnortes.

Nur durch einen Zufall wurde das Fahrzeug gefunden.

Ein selbständiger Forstmann, der in dem Waldstück nahe Mostrach die Kulturzäune neu aufrichtete, wurde auf den Radlader aufmerksam. In seiner Mittagspause las er einen Presseaufruf, der über das verschwundene Fahrzeug berichtete, und informierte die Behörden.

"Das war eine Blödsinnstat"

Während am Radlader nur ein geringer Schaden von maximal 200 Euro entstand, mussten sich die Gerichte bereits zum zweiten Mal mit der Tat beschäftigen: Im Mai 2014 wurde der Angeklagte zu zehn Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Dagegen legte sowohl der Kronacher als auch die Staatsanwaltschaft Berufung ein.

Er habe einfach nur den Radlader gesehen und sich den Heimweg erleichtern wollen, gab der 35-Jährige am Dienstag vor der zweiten Kleinen Strafkammer an. "Das war eine Blödsinnstat", sagte der Rechtsanwalt des Kronachers, Frank Jungkunz, "aber mein Mandant wollte den Radlader nicht für sich behalten." Er sei der Meinung gewesen, dass das Gefährt schon irgendwie wieder zu seinem Besitzer zurück gefunden hätte.

Für Jungkunz laufe es lediglich auf den unbefugten Gebrauch eines Kraftfahrzeuges, nicht aber auf einen besonders schweren Fall von Diebstahl, hinaus.

Die Vorsitzende Richterin am Landgericht, Ulrike Barausch, sah das anders: Schließlich sei der Radlader 500 Meter von der Straße entfernt in einem uneinsehbaren Waldgebiet abgestellt worden und daher trotz Suchaktion von Eigentümer und Polizei nicht mehr gefunden worden.

Dem widersprach der Anwalt: "Bei dem Fundort handelt es sich um eine Ortsverbindungsstraße." Der in dem Gebiet tätige ortskundige Zeuge stellte richtig: "Es handelt sich um eine gesperrte Forststraße." Früher einmal sei das eine Ortsverbindungsstraße gewesen, aber die Straßenverhältnisse hätten sich so verschlechtert, dass sie mit Verbotsschildern versehen wurde.

"Es fahren da aber schon Leute durch?", hakte Jungkunz nach. Dies bestätigte der Zeuge: "Das sind drei, vier Leute am Tag, die den Weg als Abkürzung nutzen." Von einem querenden Wanderweg aus sei der abgestellte Radlader allerdings nicht einsehbar gewesen.

Gabel oder Schaufel?

Auch über die Tatsache, ob der Kronacher vor Antritt der Fahrt eine Schaufel auf den Radlader geschraubt habe, herrschte Uneinigkeit. Sowohl der Arbeiter, der mit dem Fahrzeug bis zum Diebstahl arbeitete, als auch der Chef der Holzbaufirma beteuerten, dass eine Gabel - und nicht etwa eine Schaufel - anmontiert gewesen sei. Dass er das Gefährt vor der Fahrt manipuliert habe, bestritt der 35-Jährige allerdings mehrmals. Er habe den Radlader so vorgefunden.

Richterin Ulrike Barausch befand sich in einem Dilemma: "Ganz unsinnig ist es nicht, hier eine Berufung zu führen", sagte sie an die Adresse des Verteidigers gerichtet, "es stehen Argumente dafür und dagegen." Allerdings könne dem Angeklagten im Falle einer Entscheidung des Gerichts auf Diebstahl durchaus auch ein höheres Strafmaß drohen.

Berufung zurückgenommen

Nach einer kurzen Beratungspause nahmen Jungkunz und Staatsanwältin Melanie Heublein, die das zuvor schon angeboten hatte, ihre Berufung zurück. Damit wurde das Urteil rechtskräftig. Während der Angeklagte die Kosten seiner Auslagen selbst tragen muss, übernimmt die Staatskasse die der Staatsanwaltschaft entstandenen Kosten. "Sie müssen halt jetzt drei Jahre durchhalten, da darf nichts mehr passieren", warnte Barausch den Kronacher. "Das war aber auch ein dicker Hund mit dem Radlader."