Patient kritisiert das Kronacher MVZ
Autor: Marco Meißner
Kronach, Donnerstag, 16. April 2015
Rudolf Pfadenhauer ist verärgert darüber, wie im Medizinischen Versorgungszentrum Kronach (MVZ) mit ihm umgegangen wurde. Die Leitungskräfte des MVZ und der Helios-Frankenwaldklinik versichern, seine Beschwerden ernst zu nehmen.
Zum Arzt zu gehen ist für viele ein Graus. Aber für Rudolf Pfadenhauer ging der Verdruss auch danach noch weiter. Wegen einer Fußverletzung hatte ihm seine Ärztin am 22. Dezember 2014 eine Überweisung für eine Magnetresonanztomografie (MRT) im Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) in Kronach ausgestellt. In einem Schreiben an unsere Zeitung berichtet Pfadenhauer, dass die Behandlung dann völlig anders abgewickelt wurde, als er es sich vorgestellt hatte.
Der Empfang sei freundlich gewesen, berichtet er. Doch schon mit der schriftlichen Aufklärung habe der Ärger angefangen. Darin fand sich nach Pfa denhauers Schilderung abgesetzt eine Einwilligungserklärung mit dem Text: "... Über die geplante Untersuchung, Art und Durchführung, spezielle Risiken ... wurde ich in einem Aufklärungsgespräch mit der Ärztin/dem Arzt ausführlich informiert."
Der Patient verweigerte die Unterschrift mit dem Hinweis, ihn habe kein Arzt beraten. "Ich erhielt die sinngemäße Antwort: ,Das machen doch alle, das ist doch normal.‘" Außerdem sei die Ärztin nicht im Haus gewesen. Pfadenhauer sagte weiter "nein" zur Unterschrift. Deshalb sei die Durchführung der MRT an diesem Tag in Frage gestellt worden. Erst als der Patient laut darüber nachgedacht habe, sich andernorts der Untersuchung zu unterziehen, sei von der Arzthelferin plötzlich hektisch telefoniert und die MRT doch noch ermöglicht worden.
Das Warten auf den Befund
Mit der Bilder-CD, aber ohne Befundbericht verließ Pfadenhauer das MVZ. Und mit dem Trost, wenn die Schreibkraft nach 14 Tagen wieder aus dem Urlaub komme, auch den erforderlichen Bericht zu erhalten. "Jetzt lief es mir plötzlich eiskalt über den Rücken: Was wäre, wenn ich ein neurologisches oder kardiologisches Problem gehabt hätte?", fragt sich Pfadenhauer. "Macht ein Befundbericht nach 14 Tagen überhaupt noch Sinn?" Später entbrannte noch eine Debatte über zehn Euro Beratungsgebühr - für eine Beratung die ja laut Pfadenhauer nie stattgefunden hat. Mit dem Verweis auf die Landesärztekammer und die Gebührenordnung für Ärzte erreichte der Patient jedoch ein Einlenken der Ärztin.
"Wo bleibt der Patient?", hatte Pfadenhauer daraufhin die Klinik gefragt. Sechs Wochen später tat er es in Ermangelung einer Antwort seitens der Klinikverwaltung erneut, wie er den Sachverhalt schildert. "Bis heute warte ich vergebens auf eine Antwort", sagt er und denkt nach über "Eigennutz, das Geld und ein überholtes Gesundheitssystem", die seiner Ansicht nach im Vordergrund stehen.
Zwei unterschiedliche Einrichtungen
Der Pressesprecher der Helios-Frankenwaldklinik, Stephan Zeidler, nahm sich unserer Nachfrage an. Insbesondere zeigte er auf, dass man bei der Beschwerde zwischen Klinik und MVZ unterscheiden muss. Das Medizinische Versorgungszentrum wird von der Pforzheimer MVZ Management GmbH Süd geleitet. Daher sind die beiden Einrichtungen - bei aller Kooperation - zwei Paar Stiefel.
In einem Schreiben nehmen Klinikgeschäftsführer Florian Aschbrenner und der Ärztliche Leiter des MVZ, Björn Theuerkauf, Stellung zu den Vorfällen. "Die Schilderungen von Herrn Pfadenhauer haben wir mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen und möchten uns in aller Form für die entstandenen Umstände bei der Bearbeitung seines Anliegens im Medizinischen Versorgungszentrum entschuldigen. Wir haben inzwischen verschiedene Maßnahmen ergriffen, um zukünftig derartige Fälle zu vermeiden", versichern sie.
Die beiden stellen weiter fest, dass die zuständige Radiologin am besagten Tag tatsächlich nicht im MVZ gewesen sei. Ein eingeschränkter Praxisbetrieb sei in solchen Fällen nach Vorgaben der Bundesärztekammer jedoch zulässig, sofern es sich um delegierbare Tätigkeiten handele. Das umfasse auch eine MRT. "Die eigentliche Befundung der Aufnahmen muss aber durch den Arzt erfolgen."
Nicht der gewünschte Standard
Am Tag nach der Behandlung habe die Ärztin den Befund diktiert, so Theuerkauf und Aschbrenner. Die weitere Bearbeitung sei dann jedoch durch einen personellen Engpass ins Stocken geraten. "Wir bedauern sehr, dass dies verständlicherweise zur Verärgerung des Patienten geführt hat. Üblicherweise werden die Arztbriefe sehr schnell erstellt."
Die falsche Berechnung eines Arztgesprächs sei zwischenzeitlich geändert worden. "Herr Pfadenhauer hat bereits im März 2015 eine neue, korrigierte Rechnung erhalten." Selbstverständlich dürften nur erbrachte Leistungen abgerechnet werden. "Für die Richtigkeit der abrechnungsrelevanten Daten ist der behandelnde Arzt des MVZ verantwortlich", heißt es in dem Schreiben weiter.
Die Bearbeitung der Angelegenheit entspreche nicht den Standards am MVZ, beteuern Theuerkauf und Aschbrenner. "Wir legen größten Wert auf die Zufriedenheit unserer Patienten. Daher nehmen wir auch Beschwerden von Patienten sehr ernst und nutzen diese zur Erschließung von Verbesserungsmöglichkeiten."