Opas Waffen führen 24-Jährigen vor Gericht
Autor: Mariell Dörrschmidt
Kronach, Donnerstag, 05. März 2015
Eine Vielzahl von Waffen wurde bei einem jungen Mann aus dem Landkreis Kronach gefunden. Am Donnerstag befasste sich das Gericht mit dem unerlaubten Waffenbesitz.
Unmengen an Sprengstoffen, pyrotechnischen Gegenständen, Munition, Teile von Waffen und Schusswaffen mussten am Donnerstag bei der Gerichtsverhandlung im Kronacher Amtsgericht eingezogen werden.
Ein 24-Jähriger aus dem Landkreis Kronach hatte diese Gegenstände in seiner Wohnung und auf dem Gelände seiner Firma untergebracht . Wegen unerlaubten Waffenbesitzes musste sich der junge Mann nun vor Gericht verantworten.
Verurteilt wurde der Waffensammler zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Weiterhin wurde er dazu verpflichtet, 1000 Euro an den Verein zur Förderung sozialer Maßnahmen zu bezahlen. Zusätzlich muss er die Kosten des Verfahrens tragen.
Kein Waffennarr
"Insgesamt 345 Patronen Munition, 291 explosionsgefährliche Stoffe, acht Schusswaffen und vier weitere verbotene Waffen", zählte Staatsanwältin Susanne
Wenig spektakulär erklärte der Angeklagte daraufhin, dass die Waffen einem Erbe entstammen: "Das sind größtenteils alte Sachen aus dem zweiten Weltkrieg. Ich habe diese von meinem Opa überlassen bekommen." Ebenfalls ermahnte ihn der Richter über ein Lasermodul aus dem Softair-Bereich, welches im Besitz des Feinwerkmechanikers war: "Dieses Laser-Licht-Modul könnte man an jede Waffe als Zielvorrichtung anbringen."
Freiheitsstrafe auf Bewährung
Rechtsanwalt Egidius Arens verteidigte seinen Mandanten und brachte an, dass dieser im Jugendalter die Waffen überlassen bekommen habe: "Sie haben einen Erinnerungswert für ihn." Im gleichen Zug beteuerte der Angeklagte, dass er diese auch nicht benutzt habe: "Nur die Soft-Air-Waffe." Auch einer gerichtliche Einziehung der sichergestellten Gegenstände stimmte der Beschuldigte zu.
"Ich hätte die Waffen damals nicht annehmen dürfen. Mir ist die Gefahr, die davon ausgeht, bewusst und es tut mir sehr leid", räumte der Angeklagte geständig ein.
Beim Urteil berücksichtigte Richter Seifert die Einsicht und Erklärungsbereitschaft des Angeklagten, trotzdem komme man aber um eine Freiheitsstrafe aufgrund des Dauerdeliktes und einiger Vorstrafen nicht herum. "Wenn Sie in ihrer Bewährungszeit strafbar werden, dann sitzen Sie", hielt Seifer fest.